: Diskriminierte Väter - im Patriarchat
■ Männer mit Kindern brechen zunehmend in Mütterdomänen ein / Die Rechtslage der Umgangs- und Sorgerechtsregelungen ist aber immer noch väterfeindlich / Liegt dem frauenbewegten Konservatismus alt-testamentarisches Rachedenken zugrunde?
Werner Sauerborn
Wenn Väter in einer im Kern immer noch patriarchalischen Gesellschaft mehr Rechte reklamieren - ist das nur komisch oder schon unverschämt? Väter als Opfer des Patriarchats „pater“ hieß doch Vater?
Paradox ist dies nur auf den ersten Blick. „Patriarchat“ heißt schließlich nicht, daß Männer in dieser Gesellschaft Bereich für Bereich - die Herrscher und Täter sind, denen jeweils die Frauen als Beherrschte und Opfer gegenüberstünden. Patriarchat heißt männerdominierte Struktur, heißt Rollenvereitlung zu Lasten der Frauen, schließt also gerade ein, daß Frauen spezifische Domänen haben, eben die Organisation der Reproduktion: Haushalt, Familie, Kinder, das „Emotionale“...
Diese Rollenzuweisungen sind nicht nur im Bewußtsein beider Geschlechter tief verwurzelt, sie sind auch fest verankert in ökonomischen, sozialen und rechtlichen Strukturen. Nicht nur männliche Domänen sind so unübersehbar eingefriedet, auch weibliche: Vor allem das Familienrecht mit seinen Sorge - und Umgangsrechtsregelungen spiegelt getreu die geschlechtsspezifischen Rollenverteilungen wider.
Wer diese Strukturen knacken will, muß in fremde Domänen eindringen und die eigenen räumen, zur Hälfte wenigstens. Bewegung ist bis dato jedoch fast nur in eine Richtung auszumachen: Frauen entern so langsam eine Männerfestung nach der anderen. Gerecht so, gut so, auch wenn es so manchem Mann schon übel aufstößt, wenn der Berufseinstieg, Bewerbungen, sicher geglaubte Karrieresprünge mißglücken, weil Frauen auf der Überholspur vorbeiziehen.
Auf der Gegenfahrbahn herrscht jedoch weniger Verkehr.
Männer drängen nicht gerade in die Küche. Väter, die sich jenseits zeitgeistiger Koketterie auf ihre Kinder einlassen, im Alltag und auch ohne Publikum, sind immer noch selten. Dies zu ändern, liegt auch im Männerinteresse. Der Ausbruch aus den oft emotional verarmten und vereinseitigten Beziehungen von Vätern zu ihren Kindern ist überfällig. Daran muß Männern nicht im Interesse ihrer Partnerinnen und nicht einmal nur im Interesse ihrer Kinder, sondern schon allein ihrer eigenen Bedürfnisse, ihrer eigenen Selbstverwirklichung wegen gelegen sein.
Dort allerdings, wo Männer diese Bereitschaft aufweisen, wo sie sich auf ihre Kinder bewußt einlassen, stoßen sie nicht selten auf die ausgeprägte Platzhirsch-Attitüde so mancher Frau und Mutter. In Grenzsituationen, vor allem bei Trennungen, haben viele Väter erfahren müssen, daß sie wohl eher als Aushelfer und Entlaster mit Zeitvertrag vorgesehen waren, und noch nicht als gleichverantwortlicher und gleichberechtigter Elternteil.
Mit großer Selbstverständlichkeit ziehen sich viele Frauen, die ihre Freunde und Männer oft mit einigem emanzipatorischen Druck für den Part einer aktiven Vaterrolle gewonnen hatten, in das Schneckenhaus ihrer alten Mütterrechte zurück - da sind sie auf einmal wieder ganz die alten.
Was ihnen das Familien- und Vormundschaftsrecht da an Vorrechten bietet, ist eine ganze Menge; im Grunde das Alleinbestimmungsrecht über gemeinsame Kinder. Da kann sich ein Vater noch so sehr um seine Kinder gekümmert haben, er kann den Hausmann gemacht haben, kann geradezu zur „Mutter“ geworden sein - wie es so verräterisch heißt - wenn's zum Schwur kommt, hat schließlich die Mutter das Sorgerecht.
Dabei macht es keinen allzu großen Unterschied, ob die sich Trennenden vorher verheiratet waren oder nicht: Bei Scheidungen wird in 92 Prozent der Fälle den Müttern das Sorgerecht zugesprochen, die Zahl der sorgeberechtigten Väter ist entsprechend gering. Natürlich spiegelt sich in dieser Zahl das nach wie vor unterentwickelte Verhältnis von Vätern zu ihren Kindern - aber eben verzerrt: So groß ist der Anteil der „unqualifizierten“ Väter längst nicht mehr; die Verhältnisse sind in Bewegung, Recht und Rechtsprechung nicht.
Das gleiche Bild auch beim „gemeinsamen Sorgerecht“, der familienrechtlichen Ideallösung, bei der Eltern auf beidseitigen Antrag hin nach der Scheidung elterliche Rechte und Pflichten gemeinsam übertragen werden: Die geringe Inanspruchnahme (fünf Prozent Anteil an den Sorgerechtsentscheidungen) und die oft enttäuschenden praktischen Erfahrungen zeigen, daß es dem Gesetzgeber mit dieser Rechtskonstruktion wohl nicht so ernst war:
-Wie sollen denn Eltern zu dieser vernünftigsten aller Regelungsentscheidungen finden können, wenn sie ihnen ausgerechnet in der strittigsten Phase ihrer Elternbiographie abverlangt wird, nämlich in der Trennungssituation, in der oft nach jedem Mittel gegriffen wird, um sich gegenseitig zu verletzen?
-Wie sollen denn Väter bei gemeinsamem Sorgerecht eine aktive Vaterrolle spielen, wenn sie davon ausgehen müssen, daß das Sorgerecht im Ernstfall mit der oben genannten Wahrscheinlichkeit doch wieder der Mutter zugesprochen wird?
Liegt die Diskriminierung ge schiedener Väter also weniger in der an sich geschlechtsneutralen Rechtsnorm als in der (Rechts -)wirklichkeit, so befinden sich bei nicht verheirateten Vätern Norm und Wirklichkeit in trauriger Übereinstimmung: in jeder Hinsicht kein Recht, keine Chance. Das Sorgerecht liegt grundsätzlich und ausschließlich bei der Mutter, ein Umgangsrecht kann dem Vater eingeräumt werden, wenn es dem Wohle des Kindes dient, nach einer geplanten Gesetzesänderung in Kürze vielleicht schon, „wenn es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht“.
Das klingt zunächst gut, weil hier das Kindeswohl zum Kriterium gemacht wird. In der Praxis führt die Auslegung des Kindeswohls jedoch in den meisten Fällen dazu, daß den nicht verheirateten Vätern selbst ein bescheidener Umgang mit ihren Kindern (beziehungsweise den Kindern mit ihren Vätern) verwehrt wird. In der zunehmenden Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen verfügen Mütter über einen Joker, der bei Richtern und Gutachtern allemal sticht: Sie verweisen auf die Zerstrittenheit der Eltern in der Trennungssituation. Diese balaste die Kinder. Der Sohn oder die Tochter brauche als allererstes einmal „Ruhe“. Ein Kontakt zum Vater diene nicht, beziehungsweise widerspreche dem Kindeswohl.
Dieser einfachen Argumentation folgen nach wie vor die Gerichte. Die Gründe für die Streitigkeiten aufzuklären, kann von niemandem verlangt werden, auch wenn es hier beträchtliche „Konstellierungsmöglichkeiten“ mütterlicherseits gibt: wenn der „Streitnachweis“ ein gerichtlich anerkanntes Argument zur Ausgrenzung des Vaters ist - nichts leichter als das!
Kinder können jedoch viel eher Konflikte zwischen ihren Eltern verarbeiten als den Verlust eines Elternteils. Nichts ängstigt Kinder in Trennungssituationen mehr als die Gefahr, einen von beiden nachher nicht mehr zu haben. Berichte von KindertherapeutInnen über entsprechende Traumata bei „Trennungskindern“ sind längst einschlägig. Dies hat kaum Eingang gefunden in die Schicksalsvoten von GutachterInnen und Familien- bzw. Vormundschaftsgerichten. Die Bedeutung einer intensiven Vaterbindung für Kinder bleibt verdrängt.
Väter und Kinder mit einer solch engen Beziehung zueinander, wie sie allseits vollmundig gefordert wird, leben gefährlich: Ihre Bindung kann mehr oder weniger von heute auf morgen gekappt werden. Dies ist die Auswirkung einer Rechtslage, die sich an überkommenen Rollenzuweisungen ausrichtet. Die Gesetze allein sind es jedoch nicht, es gehören auch Frauen dazu, die sich - oft genug in flagrantem Widerspruch zu ihrem Emanzipationsverständnis - eben auf diese letztlich patriarchalischen Rechte berufen.
Väter in diesen Situationen sind doppelt betroffen: Je tiefer sie sich auf ihre Kinder eingelassen haben, desto schmerzhafter ist eine solchermaßen willkürliche Trennung. Je tiefer sie sich eingelassen haben, desto stärker identifizieren sich Väter auch mit der Betroffenheit ihrer Kinder. Nicht abwegig ist auch die Vermutung, daß Kinder ebenso doppelt betroffen sind: neben dem eigenen Trennungsschmerz spüren sie unbewußt oft auch eine Verantwortung für das Trennungsproblem ihrer Väter.
Väteraufbruch (oder „Väteraufbruch“) heißt unter diesen Umständen nicht nur Reflexion der eigenen männlichen Rollen und Verhaltensweisen, sondern erfordert auch die Auseinandersetzung mit einer väterfeindlichen Rechtslage, nicht nur auf dem dargestellten Felde der Umgangs- und Sorgerechtsregelungen. Nicht verheiratete Väter sind zum Beispiel auch von Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld ausgeschlossen, um nur einen weiteren diskriminierenden rechtlichen Tatbestand aufzuführen.
Und Väteraufbruch heißt auch Auseinandersetzung mit Mütterlichkeitsmythen und Allmachtsphantasien von Frauen. Väteraufbruch heißt also ausdrücklich auch: Verdrängung von Frauen aus ihren angestammten und oft überraschend beharrlich besetzten Domänen.
Bei der Verfolgung dieser für sie ungewohnten Anliegen sind Männer zwei Gefahren ausgesetzt. Es ist so trivial wie wahr: Der Umgang mit Gefühlen ist für Männer eine heikle Sache. Der Emanzipationsanspruch, die Auseinandersetzung mit einer offenkundigen Diskriminierung sind sicher Motiv genug für persönliche oder politische Aktivitäten und Aufbegehren; die maßgebliche Triebfeder ist jedoch die Betroffenheit durch den drohenden oder schon eingetretenen Verlust der Beziehung zu ihren Kindern. Es geht also um Gefühle, um Schmerzen, oft ganz existentielle. Zu diesen Motivationen ein ehrliches Verhältnis zu finden, fällt Männern schwer. Sicher ist das, was Kindern durch dieserart willkürliche Trennungen zugemutet wird, Anlaß genug für väterliches Engagement. Um Maßstäbe für ihr eigenes Verhalten zu finden, ist es für Männer jedoch unerläßlich, sich auch über ihre ureigensten Motive im klaren zu sein.
Die Denunziation von Gefühlen wie Schmerz als unmännlich ist dabei nicht nur ein männliches Problem, sie findet sich auch als korrespondierende Erwartungshaltung bei Frauen wieder. So manchem Mann, der die Festung der Selbstverleugnung verlassen hat und die Grenze zum Sentimentalen noch nicht erspürt hat, sitzt der weibliche Spott noch in den Knochen. Über „den Blick ins leere Kinderbettchen“ mokiert sich etwa die 'Zeit‘ im Bericht über eine Väterveranstaltung, in der Betroffene ihre Situation beschrieben hatten.
Trennungserfahrungen an sich sind natürlich für die meisten Männer nichts Unbekanntes. Neu für sie ist die Erfahrung geschlechtsspezifischer Diskriminierung - die Erfahrung, der Willkür von Frauen ziemlich recht- und hilflos ausgesetzt zu sein, ohnmächtig erleben zu müssen, daß Frauen offensichtlich Macht über die Beziehung zwischen ihren Kindern und ihnen haben - eine Macht, die so weit geht, diese Vater-Kind-Beziehung nach eigenem Gusto zuzulassen, zu drosseln, zu behindern oder sogar zu beenden, und wenn diese Bindung noch so wichtig für beide Seiten und noch so lebendig ist oder war.
Männer, die mit der Erfahrung aufgewachsen sind, daß ihre Geschlechtszugehörigkeit sie eher privilegiert als diskriminiert, reagieren geschockt - und oft genug sehr chauvinistisch. Zu der berechtigten Empörung über ein offenkundiges Unrecht gesellt sich oft ein archaischer Zorn, der aus verletzter Geschlechtsehre herrührt.
Was für die private Konfliktsituation schon problematisch, wenn auch nachvollziehbar ist, wird in der öffentlichen, in der politischen Auseinandersetzung zum Eigentor. Männer in dieser spezifischen Situation sind Betroffene des Patriarchats und können sich daher nicht mit patriarchalischen Mitteln aus dieser Betroffenheit befreien. An diesem Wiederspruch sind etliche von Männerverbänden, oder besser Männerbünden, gegen „Scheidungsunrecht“, gegen „Unterhaltsmißbrauch“, oder wie immer sie heißen oder geheißen haben mögen, gescheitert. Der Kampf gegen patriarchalische Strukturen ist nur mit denen zusammen zu gewinnen, die die eigentlichen VerliererInnen im Patriarchat sind, den Frauen.
Diese Einsicht fällt nicht nur Männern schwer. Männer und Väter, die sich gegen diese gesellschaftliche Diskriminierung (vor allem der nicht verheirateten Väter) wehren, dürfen sich des Widerstands konservativer Moralisten, reaktionärer Apostel (und -innen!) und aller sonstigen sozialpolitisch Ewiggestrigen sicher sein schließlich steht ihres Erachtens nicht weniger als die Institution der Ehe, oder was sie sich darunter vorstellen, zur Disposition.
Überraschender ist da schon der kräftige Gegenwind, der von vielen professionellen Frauen- und Müttervertreterinnen, und keineswegs nur den traditionalistischen, kommt. Dies wurde insbesondere anläßlich der vom Bundesjustizministerium geplanten marginalen und sicher nicht sonderlich durchdachten Erweiterung des Umgangsrechts für nicht verheiratete Väter deutlich. Der Verband alleinerziehender Mütter und (sogar) Väter (VAMV) erklärte lapidar, die bestehende Rechtslage habe sich bewährt, frau solle das Problem nicht überschätzen, denn es gebe doch kaum „Neue Väter“, wegen der paar wenigen lohne sich der Aufwand nicht.
Das klingt gerade so, als wäre frau ganz froh, daß das so ist. Man wird den Eindruck nicht los, daß sich so manche altgediente frauenbewegte Frauen in ihrer Rolle als SachwalterInnen von Betroffenheit ganz gut eingerichtet haben. Hier unsere, und da die Schublade für Väter. Von frauenbewegten Frauen und Müttern, deren Schlüsselthema die Diskriminierung ist, müßte auch Sensibilität für auch Sensibilität für Diskriminierung zu erwarten sein, wenn es mal ausnahmsweise nicht die eigene ist. Statt dessen werden die Väter mit ihrem Problem als Konkurrenten erlebt, Betroffenheit wird zum eifersüchtig verteidigten Monopol.
Und daß es nach wie vor eine - wenn auch geringer werdende
-Mehrheit von Vätern gibt, die im wesentlichen desinteressiert und fahnenflüchtig sind, das streitet niemand ab, denn das ist ja gerade das Problem. Um ihm beizukommen, ist es weder mit einer undifferenzierten Besserstellung aller - also auch der traditionellen - Väter getan, noch mit einer stoischen „Weiter-so-Politik“ a la VAMV.
Was sind die Gründe dieses merkwürdigen Frauenbewegungskonservatismus? Erste Provokation: „Vielleicht sind die Frauen doch noch nicht so weit, wie sie selber denken“. Vielleicht drückt sich in dieser politischen Haltung die persönliche Schwierigkeit aus, loslassen zu können, die symbiotische Sicht auf ihre Kinder, Besitzverhältnisse aufgeben zu können, eine Selbstkritik zu wagen an den Funktionen, die Kinder oft genug für Mütter haben. Dennoch, es hilft nichts: Wer zu neuen Ufern will, muß alte verlassen - um so leichter, wenn es nur zur Hälfte sein muß.
Zweite Provokation: „Beharrung als Machtkalkül“. Daß die gegenwärtige Rechtslage Väter, die bereit sind, sich auf ihre Kinder einzulassen, diskriminiert, ist vielen Frauen(politikerinnen) schon bewußt, aber kein Grund, daran etwas zu ändern. Denn: Frauen haben die schlechteren Rechte, und das seit Generationen; da sei nicht einzusehen, warum Frauen, wo sie ausnahmsweise einmal ein Vorrecht genießen und sei es noch so illegitim - dieses gleich wieder hergeben sollten.
Über das alttestamentarische Rachedenken, das hier durchschimmert, sollte man sich als Mann vielleicht nicht ereifern. Schwerer wiegt die sich hier offenbarende Instrumentalisierung von Kindern. Es mag ja nach Jahrhunderte währender Unterdrückung von Frauen noch angehen, daß es auch Männern mal dreckig geht; völlig unakzeptabel ist jedoch, elementare Kinderinteressen als politisches Druckmittel einsetzen zu wollen, ihnen das Recht auf die Beziehung zu ihren Vätern solange vorenthalten zu wollen, bis - wieviele? - Frauenrechte durchgesetzt sind.
Die Frauen müssen sich entscheiden. Entweder sie wollen, daß Männer und vor allem Väter die Hälfte von dem übernehmen, was von alters her ihres war - dann müssen sie diesen Vätern auch die dazugehörigen Rechte zubilligen. Oder sie wollen den Väteraufbruch eigentlich gar nicht - dann sollen sie das Lamentieren über Paschas und fahnenflüchtige Väter bleiben lassen.
Uns ist die erste Alternative lieber.
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