: Keine Reinigung neben Aldi
■ Oberverwaltungsgericht bestätigt Schließungsverfügung wegen Gesundheitsgefahr
Direkt neben einem Lebensmittelladen darf es keine chemische Reinigung geben. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Oberverwaltungsgericht und gab damit dem Bremer Gewerbeaufsichtsamt und dem Hauptgesundheitsamt recht. Beide Ämter hatten in einer gemeinsamen Aktion den Betrieb einer chemischen Reinigung untersagt, die im gleichen Haus mit einem Aldi-Markt und einer Wohnung im Bremer Westen untergebracht war. Der Inhaber der Reinigung hatte Einspruch dagegen eingelegt.
Als Begründung der Schließung war die Gesundheitsgefährdung durch das krebserregende „PER“ genannt worden, von dem vor Ort besonders hohe Werte gemessen worden waren. „Angesichts des hohen Stellenwertes, der dem Schutz vor etwaigen Gefahren für die Gesundheit des Menschen zukommt, gebietet es das öffentliche Interesse, daß die verfügte Nutzungsuntersagung auch sofort vollzogen wird“, so der Richterspruch.
Der zuständige Bausenator kündigte daraufhin an, daß in Zukunft chemische Reinigungen in der Nähe von Lebensmittelläden konsequent untersagt werden sollen.
kvr
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