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Asylanten-Ansprüche auch rückwirkend

Kassel (ap) - In einem Prozeß gegen das Land Hessen hat das Bundessozialgericht entschieden, daß als asylberechtigt anerkannte Ausländer die ihnen zunächst vorenthaltenen sozialen Leistungen nachträglich beanspruchen können. Zur Begründung erklärte das Gericht in Kassel, der Schutz des rechtsverbindlich anerkannten Asylrechts wirke zurück. (Az.: Bundessozialgericht 4 REg 7/88)

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