: Keine Dringlichkeit für illegale V-Leute
Berlin (taz) - Bayerns Landtagspräsident Franz Heubl verweigert den Grünen einen Dringlichkeitsantrag. Die Grünen hatten die Münchner Staatsregierung damit zwingen wollen, „unverzüglich den rechtswidrigen Einsatz minderjähriger V -Leute in der Drogenszene zu unterbinden“. Wie berichtet, hatten die Landtagsgrünen wiederholt Fälle aufgegriffen, in denen die bayerischen Polizeibehörden jugendliche Rauschgiftsüchtige zu Spitzeldiensten im Drogenmilieu gezwungen haben. Daß das grüne Begehren keine „Dringlichkeit“ besitze, teilte jetzt Heubl dem Fraktionsvorsitzenden Hartmut Bäumer mit einer kuriosen Begründung schriftlich mit: Dringlich wäre ein Antrag nur, wenn das verfolgte Anliegen im Falle einer normalen Behandlung gegenstandslos würde. Heubl weiter: „Das Vorliegen dieser Voraussetzung vermag ich ... nicht zu erkennen, da das Unterbinden des Einsatzes minderjähriger V -Leute in der Drogenszene nicht zeitgebunden ist.“ Die Landtagsfraktion der Grünen sieht sich in ihrer Vermutung bestätigt, Staatsregierung und CSU-Fraktion wollten den „Skandal unter dem Teppich halten“.
wg.
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