: Kudella auf „DVU-Linie“
■ FDP rückt von der Drogen-Kampagne der CDU ab
„Der Antrag der CDU zur Abschiebung des angeblichen Drogenhändlers unterscheidet sich nur noch sprachlich, nicht aber mehr sachlich von einer entsprechenden parlamentarischen Initiative des DVU-Abgeordneten Altermann.“ Das erklärte gestern die FDP.
Schon der erste Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Peter Kudella, die Initiative in der städtischen Drogenpolitik an sich zu reißen, stieß auf wenig Gegenliebe. In einer Pressemitteilung hatte er den vermeintlichen „Fall“ eines kurdischen „Drogenhändlers zum Anlaß genommen, dem Innensenator vorzuwerfen, einen bundesweit per Haftbefehl gesuchten Mann, der zudem in Bremen bereits mit Heroin aufgegriffen wurde, vor der Strafverfolgung zu bewahren.
Bereits damals fand sich nicht ein einziger Hinweis für die Richtigkeit der CDU-Behauptungen. Der Polizei ist kein Haftbefehl eines Amtsgerichts bekannt, gegen den Kurden liegt lediglich ein Festnahmeersuchen vor, das aber durch den Asylfolgeantrag, den er in Bremen gestellt hat, hinfällig geworden ist. Auch ist der Kurde
weder „mehrfach einschlägig aufgefallen“, wie Kudella schrieb, noch mit Drogen festgenommen worden.
Peter Kudella aber war es mit dieser Vorverurteilung des Kurden nicht genug. Ohne die Zweifel an seinen Behauptungen aus der Welt zu schaffen, formulierte er einen Antrag an die bremische Bürgerschaft. Dort fordert er den Senat auf, „anzuweisen, den ... ausländischen Drogenhändler ... festzunehmen und auszuweisen.“ Das Perfide an diesem Antrag: Hier wird einer, dessen Unschuld bis heute nicht widerlegt ist, an den Pranger gestellt wird. Kudella nämlich schrieb in der öffentlich zugänglichen Drucksache den Namen des Kurden in voller Länge.
Gestern wurde dies auch der FDP zu viel. Ihr Fraktionsvorsitzender Jäger teilte mit: „Kudella disqualifiziert sich als seriöser Gesprächspartner in der Innenpolitik.“ Wer wie der CDU-Politiker nur in den Kategorien schwarz oder weiß denken kann, wer nur Täterschutz oder Opferschutz kenne, der werde dem Anspruch einer verantwortlichen Innenpolitik nicht gerecht.
anh
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