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Gegendarstellung-betr.: "Abschiebebahnhof Weiterbildung", taz vom 29.9.89

In Ihrem Artikel „Abschiebebahnhof Weiterbildung“ vom 29. September 1989 sind an zwei Punkten so schwerwiegende Vorwürfe enthalten, daß ich mich veranlaßt sehe, gemäß Pressegesetz den Abdruck einer Gegendarstellung zu fordern:

„Unzutreffend ist die Behauptung, daß ein Mitarbeiter des Referats Weiterbildung sich in der Fortsetzung Laurienscher Weiterbildungspolitik mit seinem unmittelbaren Vorgesetzten durchaus einig sei und sich jetzt ein Weiterbildungsgesetz abzeichne, wie es AL und linke SPD vor der Wahl vom CDU -Senat befürchtet hätten.

Zutreffend ist vielmehr, daß alle Mitarbeiter des Referats Weiterbildung bei ihren Überlegungen zu einem neuen Weiterbildungsgesetz vom Regierungsprogramm, den Anregungen der Leitung des Hauses und den Interessen aller Träger der Weiterbildung ausgehen und daß das Parlament und nicht die Verwaltung der Gesetzgeber ist, dessen Mehrheit im Zweifelsfalle den bildungspolitischen Gehalt eines Gesetzes prägen wird.“

Dr. Leonhard Stroux, Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport

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