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Schneller zuschlagen - ohne Parlament

■ Senat will auf dem Immobilienmarkt künftig konkurrenzfähiger und aktiver sein

Der Senat soll auf dem Grundstücksmarkt künftig besser „Schnäppchen“ machen können. Dazu soll ihm ein Gesetzentwurf verhelfen, den Finanzsenator Meißner gestern seinen KollegInnen vorgelegt hat. Die Idee dabei: Entgegen bisheriger Praxis soll das Abgeordnetenhaus künftig nicht mehr bei allen Grundstücksgeschäften seine Einwilligung geben müssen - und damit soll Zeit gespart werden.

Meißner will die Landeshaushaltsordnung so ändern lassen, daß der Erwerb von Wohnungsbaugrundstücken, städtebaulichen Schlüsselgrundstücken und von sogenannten Problemgrundstücken auch ohne Parlamentsbeschluß durchgeführt werden kann. Dabei ist bewußt auch an die Erhaltung von billigem Wohnraum gedacht.

Die Abgeordneten werden nach diesem Plan dann nur noch über Geschäfte von erheblichem Wert abstimmen dürfen. Die Grenze soll dabei von einer Million auf fünf Millionen Mark angehoben werden. Bei Verkäufen von Landesgrundstücken sollen die Parlamentarier aber weiterhin schon ab einer Höchstgrenze von einer Million Mark ihre Zustimmung geben müssen. Der Senat verspricht sich davon mehr Schlagkraft auf dem Berliner Immobilienmarkt. Bislang geriet die Verwaltung nämlich immer wieder in der Konkurrenz zu privaten Kaufinteressenten ins Hintertreffen. Während die Volksvertreter demokratisch stritten, rieben sich die Immobilienhaie fröhlich die Hände. Nachdem der Senat gestern davon Kenntnis genommen hat, soll der Entwurf nun vom Rat der Bezirksbürgermeister beraten werden.

tom

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