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Ausländerwahlrecht auf der Kippe

■ CDU erwartet ablehnendes Verfassungsgerichtsurteil / Sakuth: Null Problemo

„Keine Auswirkungen auf das Ausländerwahlrecht zu den bremischen Beiräten“, urteilte Bremens Innensenator Peter Sakuth in einer ersten Stellungnahme zu der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Kommunales Wahlrecht für AusländerInnen in Schleswig -Holstein. Das BVG hatte am vergangenen Donnerstag einem entsprechenden Antrag der CDU-Bundestagsfraktion stattgegeben. Mit dieser Entscheidung wurde verhindert, daß EG-AusländerInnen im kommenden Frühjahr an den kommunalen Wahlen in Schleswig-Holstein teilnehmen können. Eine Entscheidung in der Hauptsache, also in der Frage, ob das Gericht das Wahlrecht für verfassungsgemäß hält, wird für den kommenden Mai erwartet.

Sakuths Begründung: Zwischen dem in Bremen geltenden Wahlrecht zu den Beiräten und dem kommunalen Wahlrecht bestehe ein deutlicher Unterschied. Beim Innensenator beruft man sich zur Begründung auf ein Urteil des Bremer Staatsgerichtshofes. Der hatte 1982 geurteilt, daß es sich bei den Beiräten lediglich um Verwaltungsorgane handele, von denen keine Staatsgewalt ausgehe. Das einem Kommunalparlament vergleichbare Gremium ist in Bremen die Stadtbürgerschaft, für die es bislang ebenso wenig ein Ausländerwahlrecht gibt, wie für die Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.

Doch die Bundestagsfraktion der CDU klagt nicht nur gegen das Ausländerwahlrecht in Schleswig-Holstein. Parallel dazu wird auch das entsprechend novellierte Wahlrecht zu den Hamburger Bezirksversammlungen in Karlsruhe angefochten. Und über diese Klage, so hofft es die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, könne auch das Wahlrecht zu den Bremer Beiräten kippen. „Die Hamburger Bezirksversammlungen entsprechen rechtlich weitgehend den Bremer Beiräten. Das Ausländerwahlrecht wird daher unzulässig sein“, glaubt der Fraktionsvorsitzende Kudella die Meinung der Karlsruher Richter zu kennen.

Vor allem wegen der Klagen der Bundestagsfraktion hat die Bremer CDU-Fraktion bislang eine Klage vor dem Bremer Staatsgerichtshof unterlassen. Es sei durchaus möglich, so meint man im CDU-Haus, daß die Karlsruher Richter in der Urteilsbegründung auch gleich das kleine Bremer Ausländerwahlrecht kippen. Eine andere Lösung, auf die man bei der CDU vorbereitet ist: Wenn das Hamburger Wahlrecht als verfassungswidrig eingestuft werde, und der Bremer Senat auf ein solches Urteil nicht reagiere, könne entweder die Bremer Fraktion vor dem Staatsgerichtshof oder noch einmal die Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. „Wir haben genug Zeit, um vor den nächsten Bremer Wahlen noch zu reagieren“, hieß es gestern bei der CDU.

Wie Sakuth sieht auch die FDP das aktive Ausländerwahlrecht zu den Beiräten durch die Karlsruher Entscheidung nicht berührt. Ein weitergehendes kommunales Wahlrecht, wie es Wedemeier und Scherf versprochen hätten, sei aber letztendlich keine politische sondern eine verfassungsrechtliche Frage, so Fraktionschef Claus Jäger.

hbk

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