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BGH verschiebt Sare-Revision

Karlsruhe (dpa) - Die für heute geplante Revisionsverhandung im Fall des 1985 bei einer Demonstration in Frankfurt tödlich verletzten Günter Sare ist vom Bundesgerichtshof überraschend auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Wie der BGH mitteilte, habe sich ergeben, daß der Fall einem unzuständigen Senat vorgelegen habe. Zuständig sei nicht der 2. Strafsenat, der unter anderem Revisionssachen aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt bearbeitet, sondern der für Straßenverkehrsdelikte zuständige 4. Strafsenat.

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