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Wenn der Postel mit dem Pfeiffer

■ Der Mann für's Grobe wg. uneidlicher Falschaussage vor dem Bremer Amtsgericht

Der Pffeifer (rechts) und sein Anwalt Foto: Jörg Oberheide Der Anlaß ist nichtig und inzwischen zwei Jahre alt: Damals stand der Möchte-Gern-Amtarzt Gert Postel vor einer Zivilkammer des Bremer Landgerichtes. Der Anwalt Lutz Hambusch wollte Postel untersagen lassen, daß der immer bei ihm anruft und wahlweise ins Telefon stöhnt oder grunzt. Was nicht gewesen ist, kann man auch nicht untersagen, argumentierte damals Postel und hatte als seinen Kronzeugen mitgebracht, den damals gerade in Sachen Barschel berühmt gewordenen Reiner Pfeiffer. Und Pfeiffer tat sein Bestes, um Postel aus der Patsche zu helfen. An den fraglichen Tagen im Juli 1987, als es an Hambuschs Telefon grunzte, sei Postel bei ihm in der Kieler Staatskanzlei zu Gast gewesen. Und zwar zwei Tage nacheinander, um über das Konzept für ein gemeinsames Buch zu sprechen. An keinem der beiden Tage habe Postel telefoniert. Ergo konnte die Zivilkammer Postel auch nicht untersagen, weiterhin in Hambuschs Telefon zu grunzen.

Staatsanwalt Hans-Georg von Bock und Polach mochte sich mit dem Ausgang dieses Verfahrens gar nicht abfinden. „Uneidliche Falschaussage“, analysierte er und brachte Pfeiffer gestern vor den Bremer Amtsrichter Nordhausen. Der hatte, um alle Möglichkeiten der Wahrheitsfindung auszunutzen, neben der Ex-Pfeiffer-Mitarbeiterin und Geliebten Jutta Schröder auch Postel als Zeugen geladen. Doch weil gegen Postel inzwischen wg. Anstiftung des Herrn Pfeiffer zu einer uneidlichen Falschaussage ermittelt wird, verweigerte der zunächst mal das Zeugnis.

Nicht so Jutta Schröder: Nein, einen Herrn Postel habe sie in der Staatskanzlei nie zu Gesicht bekommen. Hätte sie aber, wenn der damals im Juli in dem gemeinsamen Arbeitszimmer von ihr und Pfeiffer gewesen wäre. denn damals war sie weder krank noch in Urlaub. Schlechte Karten für Pfeiffer also, auch wenn plötzlich ein Pressezimmer im dritten Stock der Staatskanzlei ins Gerede kommt, in dem sich Postel und Pfeiffer während der zwei Tage aufgehalten haben könnten. Staatsanwalt von Bock mag das gar nicht glauben und beantragt fünf Monate Freiheitsstrafe, die er in eine Geldstrafe von 9.000 Mark umgewandelt wissen will.

Aber ein Postel läßt seinen Pfeiffer nicht hängen. Auf einen Beweisantrag des Rechtsanwaltes hin und nach viertelstündiger Bedenkzeit läßt sich Postel doch auf dem Zeugenstuhl nieder und tut sein Möglichstes, seinerseits Pfeiffer zu entlasten. Bis das Gericht schließlich gar nicht mehr weiß, was es glauben soll, und sich auf nächsten Freitag vertagt. Dann soll ein Mitarbeiter der Senatskanzlei Zeugnis ablegen, ob sich Pfeiffer und Postel in dem Presseraum zwei Tage ungestört unterhalten haben könnten.

Immerhin: Dem Staatsanwalt von Bock will Postel dereinst aus der Unwissenheit heraushelfen. Bei einem zufälligen Treffen, so Bock, habe Postel zu ihm gesagt: „Wenn das Verfahren vorbei ist, sage ich Ihnen wie es wirklich gewesen ist.“ An so eine Äußerung aber will sich Postel partout nicht erinnern. Erinnerungslücken, die Pfeiffer gestern auch regelmäßig überkamen, zum Beispiel auf die Frage nach dem Familienstand. Pfeiffer: „Ich glaube geschieden.“

hbk

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