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EG zeigt EFTA kalte Schulter

■ Nach siebenmonatigen Verhandlungen: Keine gegenseitigen Mitspracherechte

Brüssel (afp) - Die Europäische Gemeinschaft will den sechs Ländern der EFTA kein Mitspracherecht in ihrem Entscheidungsprozeß einräumen. „Wir sind nicht bereit, die Befugnisse der Gemeinschaft anzutasten“, sagte ein Sprecher der EG-Kommission zum Abschluß von siebenmonatigen Beratungen mit EFTA-Vertretern über Möglichkeiten zur engeren Verzahnung der beiden Wirtschaftsblöcke am Wochenende. Die Europäische Freihandelszone hingegen will im Licht der durchgreifenden Veränderungen im Binnenmarkt 1993 durch die Schaffung eines „Europäischen Wirtschaftsraums“ stärker an den Beschlüssen der EG-Länder teilhaben. Die EFTA ist größter Handelspartner der EG und umgekehrt.

Die sogenannte „Lenkungsgruppe“ EFTA/EG hatte im März den Auftrag erhalten, eine gemischte Außenministerkonferenz am 19. Dezember in Brüssel vorzubereiten, die den Rahmen für mögliche Mechanismen der Zusammenarbeit in den neunziger Jahren abstecken will. Verhandlungen über einen gemeinsamen Wirtschaftsraum, der den freien Verkehr in den vier Bereichen Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital sicherstellen soll, sollen nach Wunsch der EFTA-Länder noch im nächsten Jahr aufgenommen werden.

„Wir haben in einigen Bereichen gemeinsame Grundlagen gefunden, doch die Probleme sind noch nicht gelöst“, sagte der Sprecher der Kommission. Schwierigkeiten bereite nach wie vor die Form der institutionellen Zusammenarbeit, doch sei klar geworden, daß man von einem zweispurigen System ausgehen müsse, das zwar Konsultationen in der Vorbereitungsphase von EG- und EFTA-Entscheidungen möglich mache, die tatsächlichen Entscheidungen müßten aber „parallel verlaufen“, fügte er hinzu. Die Autonomie der Gemeinschaft müsse unangetastet bleiben.

Der Sprecher der EFTA-Vertretung in Brüssel, Hansjörg Renk, unterstrich hingegen die Forderung seiner Organisation nach einem Mitspracherecht in Bereichen, „die den gemeinsamen Wirtschaftsraum direkt betreffen“. Er äußerte hingegen Zufriedenheit über den Ausgang der Diskussionen.

Zwischen den sechs EFTA-Ländern (Österreich, Schweiz, Norwegen, Finnland, Island, Schweden) und der EG besteht ein Freihandelsabkommen mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Gütern.

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