Endstation Bagatelle

■ Vier-Stunden-Prozeß um Zwischenfall bei Frauendemonstration gegen Sextourismus in Kreuzberg im November 1988

Prozeßausgang wie das Hornberger Schießen: Das Gerichtsverfahren gegen Christa B., die bei der Kreuzberger Frauendemonstration zum „Internationalen Aktionstag gegen Sextourismus“ im November 1988 festgenommen wurde, ist nach eher lustlosem Handeln aller Beteiligten eingestellt worden. Christa B. muß 200 Mark an den „Weißen Ring“, eine „Vereinigung zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern“, zahlen.

Der Angeklagten war vorgeworfen worden, während einer Kundgebung auf dem Chamissoplatz einen Polizisten rücklings zu Boden gezogen und ihm dabei den Kragen seiner Jacke abgerissen zu haben. Außerdem soll sie sich anschließend gegen ihre Festnahme gewehrt haben. Die Anklage gegen sie lautete auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Während der vierstündigen Verhandlung vernahm das Gericht 13 Zeugen, darunter sieben Polizeibeamte.

Mehrere Beamten machten Angaben, die den Aussagen widersprachen, die sie früher zu Protokoll gegeben hatten. Die Entscheidung wurde ohne mündliche Begründung ausgesprochen, nachdem sich das Gericht eine halbe Stunde hinter verschlossenen Türen beraten hatte.

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