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Neues Wahlrecht in der UdSSR

Der Oberste Sowjet der UdSSR hat beschlossen, auf lokaler und regionaler Ebene künftig alle Abgeordneten direkt wählen zu lassen. Damit haben sich die Parlamentarier gegen eine Reservierung von Mandaten für die Kommunistische Partei und andere gesellschaftliche Organisationen bei Wahlen in den Republiken ausgesprochen. Bisher war ein Drittel dieser Mandate von der allgemeinen Wahl der Mandate auf diese Weise vergeben worden. Die Wahlrechtskomission und das Präsidium des Obersten Sowjets, dem auch Kremlchef Michail Gorbatschow angehört, hatten sich zuvor ausdrücklich gegen eine Direktwahl der Parlamentspräsidenten in Gemeinden, Bezirken und Sowjetrepubliken ausgesprochen. Siehe auch Seite 6

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