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Kein WAA-Privileg

München (taz) - Die bayerische Staatsregierung weigert sich, Disziplinarverfahren gegen Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die aufgrund kritischer Äußerungen zur WAA eingeleitet wurden, endgültig einzustellen. Die CSU -Mehrheit lehnte einen entsprechenden Antrag der Grünen im Landtagsausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes ab. Die Grünen hatten auch gefordert, daß dementsprechende Eintragungen in die Personalakten gelöscht werden. CSU -Rechtsexperte Peter Welnhofer erklärte jedoch, es dürfe kein „WAA-Privileg“ geben. Die Beamten hätten eindeutig gegen disziplinarrechtliche Vorschriften verstoßen.

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