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Sozialgerichtsbarkeit: Ein Privileg alter Männer

■ Präsident will mehr ehrenamtliche Richterinnen

Die Materie ist kompliziert, und, der Präsident sagt es selbst, trocken. Kein Wunder, daß sich die Öffentlichkeit kaum für die Sozialgerichtsbarkeit interessiert. Da bedarf es schon eines besonderen Anlasses, den der Präsident des Landessozialgerichtes, Professor Ruprecht Großmann und fünf weitere JuristInnen geschaffen haben. „Der ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit“, heißt das 220 Seiten starke Werk, das eine Orientierung über die Materie geben soll.

In Bremen gibt es etwa 200 ehrenamtliche RichterInnen an Sozial- und Landessozialgericht, davon nur 26 Frauen. Der Grund: Die vorschlagsberechtigten Organisationen (Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherungen, Sozialbehörde, Gewerkschaften, Kassenärztliche Vereinigung, Reichsbund), benennen keine Frauen. „Die Organisationen behandeln das Vorschlagsrecht et

was lieblos“, klagte Großmann. Die Laienrichter sind aber nicht nur vorwiegend männlich, sondern auch in der Mehrzahl nicht weit vom Rentenalter. Eine auf den Kopf gestellte Alterspyramide konstatierte Justizsenator Kröning, konnte dem aber sogar noch etwas Positives abgewinnen: „Erfahrung kann in diesem Rechtszweig sehr nützlich sein.“

Bislang sind 13 hauptberufliche RichterInnen in den beiden Instanzen der Sozialgerichte beschäftigt. Die kommen gegen die ständig steigende Anzahl von Verfahren nicht mehr an. Die Zahl der unerledigten Fälle liegt bei 3.000, die Wartezeiten bei eineinhalb Jahren. „Wir können nicht die Rechtssprechung für die sozial Schwachen zum Stiefkind der Rechtspolitik werden lassen.“ Mit dieser Begründung hat Kröning im Senat zwei neue Stellen für SozialrichterInnen loseisen können.

hbk

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