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„Gefühllos“ gegen NS-Zwangssterilisierte

Frankfurt (dpa) - Das Ausbleiben einer Genugtuung für die in der NS-Zeit zwangssterilisierten Frauen und Männer hat der deutsche Blindenverband beklagt. Das Bundeskanzleramt habe sich in seiner Stellungnahme zu entsprechenden Forderungen mit bürokratischen Redewendungen dem Schicksal der Betroffenen gegenüber recht gefühllos gezeigt. Damit sei die vom Bundestag im vergangenen Jahr erstmals mit der Ächtung der der NS-Zwangssterilisation als Unrecht geweckte Hoffnung auf einen Ausgleich zunichte gemacht worden. Genugtuung könnten die Betroffenen erst dann erfahren, wenn ein Gesetz die Zwangssterilisation offiziell als Unrecht brandmarkt und ihnen ohne Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse monatliche eine Rente als Entschädigung zuspricht, erklärte der Blindenverband.

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