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Liebte Lummer legal?

■ Einstellung aller Ermittlungen um Ostkontakte Lummers von der Staatsanwaltschaft empfohlen

In der Affäre um die Ostkontakte des CDU-Politikers Heinrich Lummer hat die Staatsanwaltschaft beim Berliner Landgericht die Einstellung aller Ermittlungen empfohlen. Der Vorgang wurde dem Berliner Kammergericht zur endgültigen Entscheidung zugeleitet. Das teilte der Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufhellung der Affäre, Klaus Wienhold (CDU), gestern mit. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hatte den gesamten Vorgang nach Berlin abgegeben.

Lummer, der von 1981 bis 1986 als Berliner Innensenator amtierte, wird vorgeworfen, frühere Kontakte zu einer DDR -Agentin und zum Staatssicherheitsdienst der DDR über längere Zeit verschwiegen und später unzureichend Auskunft gegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zu begutachten, ob Lummer und der damalige Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz sich einer Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben könnten.

Nach den Worten Wienholds wurde die Einstellung der Ermittlungen gegen Lummer unter anderem mit Verjährung der Angelegenheit begründet. Auch habe laut Feststellung der Staatsanwaltschaft eine Mitteilungspflicht Lummers gegenüber den Behörden nicht bestanden.

Wie Wienhold weiter mitteilte, wurde die Geheimhaltungspflicht der Lummer-Akten „bis auf zwei Komplexe“ aufgehoben. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich dabei unter anderem um Akten des Bundesnachrichtendienstes, die über die diversen Libanonreisen von Heinrich Lummer Aufschluß geben könnten. Der Ausschuß beschloß gestern, das weiterhin als geheim eingestufte Material bei der Bundesanwaltschaft anzufordern.

taz/dpa

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