: Untersuchungsausschuß ohne Zeugen?
Der Mordfall Schmücker wird jetzt auch von einem Parlamentarischem Untersuchungsausschuß durchleuchtet ■ Aus Berlin Jürgen Gottschlich
Nach drei verschiedenen Gerichten wird jetzt auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses versuchen, Licht in die „Affäre Schmücker“ zu bringen. Bei der konstituierenden Sitzung wurde gestern festgelegt, daß die Parlamentarier sich in Abgrenzung zu einer erneuten Gerichtsverhandlung vor allem mit der Verwicklung des Verfassungsschutzes befassen sollen.
Der Untersuchungsausschuß geht auf eine Entscheidung der rot-grünen Koalition zurück, die bereits vor der Regierungsbildung im April gefallen war. Spätestens nachdem der 'Spiegel‘ im September 1986 aufgedeckt hatte, daß der Berliner Verfassungsschutz die Tatwaffe seit dem Mord an Schmücker im Tresor bunkert, drängte die damalige Opposition (SPD und AL) auf einen Untersuchungsausschuß. Zugleich mit dem Fundort der Waffe war auch der Überbringer bekanntgeworden: Volker von Weingraber, so der Klarname des V-Mannes „Wien“, hatte die Waffe noch in der Tatnacht an das Amt weitergegeben. Damit war klar: Der Verfassungsschutz hatte im unmittelbaren Umfeld der Gruppe, die wegen des Mordes an Schmücker angeklagt wird, mindestens einen V-Mann, von dem die Gerichte nichts wußten. Darüber hinaus liegt der taz eine Erklärung von Berlins Innensenator vor, in der offiziell bestätigt wird, daß auch ein weiteres Mitglied im Umfeld der Gruppe, Christian Hain, auf der Gehaltsliste des Amtes steht. Hain, der zu Beginn des ersten Schmücker -Prozesses 1975 als Anwaltsgehilfe in der Kanzlei eines Verteidigers arbeitete, bestreitet bis heute eine Tätigkeit als V-Mann. Gegenüber dem niedersächsischen Untersuchungsausschuß zum „Celler Loch“, wo Hain ebenfalls involviert war, bestätigte jedoch Berlins Innensenat, daß Hain V-Mann ist und erteilte gleichzeitig eine Aussagegenehmigung. Das half jedoch nichts. Das damalige Problem in Hannover wird sich nun erneut stellen: Hain und Weingraber, so der Innensenat, „halten sich nicht in Berlin auf. Eine ladungsfähige Anschrift in der Bundesrepublik ist nicht bekannt.“ Dafür hatte das Amt in Zusammenarbeit mit früheren Innensenatoren gesorgt. Weingraber erhielt eine neue Identität und mindestens 700.000 DM, mit denen er nach Italien entschwand. Hain setzte sich dagegen erst im September dieses Jahres ab. Er erklärte, er hätte geerbt, zahlte seinen Taxi-Partner aus und kaufte sich einen Campingwagen: ab nach Griechenland. In gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wird die Erbschaft allerdings stark in Zweifel gezogen. Seitdem Hains V-Mann-Tätigkeit offiziell bestätigt ist, kann man wohl zu Recht davon ausgehen, daß Hain, genauso wie vor ihm Weingraber, finanzielle Forderungen gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz erfolgreich eingetrieben hat. Bleibt die Frage, ob der jetzige Innensenator ladungsfähige Adressen von Hain und Weingraber wird beschaffen können.
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