: Hütchenspiel-Urteil
Vor dem Hintergrund von Gewalttätigkeiten beim Hütchenspiel verurteilte die 22. Strafkammer gestern einen 39jährigen Jugoslawen zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung (taz berichtete). Der Schuldspruch des Gerichts beinhaltet Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung und Widerstand. Mehrfach hatte der Angeklagte Schaulustige, darunter einen 15jährigen Jungen, geschlagen und getreten. Auch half er Spielern, sich ihrer Festnahme zu entziehen. Eine Bewährungsstrafe kam dem Richter zufolge „nicht auch nur andeutungsweise“ in Betracht. Immer, wenn im Umkreis von Hütchenspielen etwas los gewesen sei, habe der Angeklagte mitgemischt. Ob der Jugoslawe tatsächlich ein Drahtzieher oder sogar der „König der Hütchenspieler“ sei, sei für dieses Verfahren ohne Belang gewesen. Sicher sei jedenfalls, so der Richter, daß es ein absolut lästiges Verhalten darstelle, sich mit nichts anderem zu befassen, als Dummköpfen ihr Geld abzunehmen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen