: Limbach will P-Abteilung ein bißchen auflösen
■ Politische Staatsanwaltschaft: Justizsenatorin stellte gestern im Rechtsausschuß Vorschläge zur Umstrukturierung der berüchtigten politischen Abteilungen der Staatsanwaltschaft vor / Die Senatorin favorisiert den Vorschlag, vier neue Spezialabteilungen zu bilden
Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft wird wahrscheinlich nicht - wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen - aufgelöst, sondern auf vier Staatsanwalts -Spezialabteilungen umverteilt. Das hat Justizsenatorin Limbach gestern vor dem Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses durchblicken lassen, als sie auf Nachfrage des CDU-Abgeordneten Finkelnburg bestätigte: „Ja, mit diesem Vorschlag gehe ich in die Diskussion.“ Mit „Diskussion“ meinte Limbach eine Anhörung der betroffenen P -Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte, Personalvertretungen, des Richterbundes und der Strafverteidiger-Vereinigung, die bis Ende kommender Woche in der Chefetage der Justizverwaltung stattfindet.
Wie berichtet, hatte die Justizsenatorin eine Kommission beauftragt, einen Vorschlag zur Umstrukturierung der Staatsanwaltschaft auszuarbeiten, ohne dieser dabei jedoch die „Auflösung der P-Abteilung“ als Maßgabe mit auf den Weg zu geben. Die mit den Oberstaatsanwälten Rüster, Röper und Scherer sowie mit dem P-Staatsanwalt Just und dem Amtsanwalt Rützler besetzte Kommission durchforstete seit Anfang September die Akten und Archive der politischen Abteilung, vermochte sich jedoch auch nach eingehender Beratung auf keinen gemeinsamen Vorschlag zu einigen. „In der Frage der Notwendigkeit der Umstrukturierung sind die Herren nicht einer Meinung“, konstatierte Justizsenatorin Limbach gestern im Rechtsausschuß dann auch, bevor sie den Abgeordneten eine kurze Zusammenfassung die verschiedenen Kommissionsvorschläge unterbreitete. Der Vorschlag, den die Senatorin favorisiert, kommt von den Oberstaatsanwälten Rüster und Rülper. Beide sprechen sich für die Einrichtung von vier neuen Hauptabteilungen mit folgenden Schwerpunkten aus: a) Gruppengewalt, b) Parlaments - und Ost-Westsachen, c) Organisationsdelikte, d) Jugendschutz und Pornographie. In der letzten Gruppe sollen auch die Pressedelikte bearbeitet werden, „soweit für die mittels des Druckwerks begangene Straftat eine Spezialabteilung zuständig ist“. Demgegenüber vertreten der Oberstaatsanwalt Scherer und der in eigener Sache urteilende P-Staatsanwalt Just die Auffassung, daß „keine sachliche Notwendigkeit“ und „kein Anlaß“ besteht, die beiden P-Abteilungen zu verändern geschweige denn aufzulösen. Ihre Begründung: „Dieser Bereich besteht seit längerer Zeit und hat sich gerade auch in schwierigen Zeiten bewährt.“ Scherer und Just schlagen vor, daß die Probleme einer etwaigen falschen Gewichtung durch die Fachaufsicht gelöst werden könnten.
Der Hinweis der Justizsenatorin, daß die Kommission „Einverständnis“ in der Frage erzielte, daß auf den Begriff Straftaten mit „politischem Bezug“ verzichtet und die zu bearbeitenden Sachgebiete statt dessen „präzise definiert“ werden sollen, mutete wie Augenwischerei an. Selbiges gilt auch für den Vorschlag einer „Rotation“ in dem Sinne, daß die Spezial-Staatsanwälte künftig alle „drei bis fünf Jahre“ wechseln sollen. Der Rechtsausschuß wird am 13. Dezember zu einer Sondersitzung zusammentreten, zu der auch noch einmal die betroffenen Staatsanwälte und Berufsverbände geladen werden sollen.
plu
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