Erst haschen fürs Glück - dann hacken für den KGB

■ Prozeß gegen Hacker beginnt in Hannover

Drei als KGB-Hacker bekanntgewordene Männer müssen sich von Januar nächsten Jahres an vor dem Oberlandesgericht in Celle verantworten. In dem Prozeß geht es um den elektronischen Diebstahl militärischer Daten und Programme für die Entwicklung neuer Chips, Fahrzeuge und Flugzeuge sowie Software für die Programmierung. Der Generalbundesanwalt wirft dem früheren Croupier der Spielbank Hannover/Bad Pyrmont, Peter C., sowie den Programmierern Markus H. aus Hannover und Dirk B. aus Berlin „geheimdienstliche Tätigkeit für den Nachrichtendienst KGB“ vor. Die Idee vom Verkauf von Hackerware an den KGB soll im Frühjahr 1986 in Hannover einer Haschlaune aufgekommen sein. Peter C. stellte den Kontakt zum KGB her und arbeitete fortan als Mittelsmann. Der KGB wollte jedoch statt Hacker-Know-how konkrete Daten und Programme. Gezahlt wurden schließlich rund 90.000 Mark.

Die Spionagegruppe flog auf, als zunächst Karl K. und dann

Hans H. „Hack-Geschichten“ an Journalisten verkaufen wollten. Auf Anraten eines Journalisten suchten die beiden Männer Rechtsanwälte auf. Auf deren Rat stellten sie sich dem Hamburger Verfassungsschutz und dem Bundeskriminalamt. Peter C. und Dirk B. wurden am 2. März dieses Jahres festgenommen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Karl K. beging im Mai 1989 Selbstmord.

Bertram Börner, Anwalt von Dirk B., sieht keinen Sinn in einer Strafverfolgung. Im Zeichen einer zunehmenden Annäherung von Ost und West sei die Weitergabe nicht geheimen Materials nicht mehr als Strafbestand zu werten.

dpa