: Verfahrensstreit im PKK-Prozeß geht weiter
■ Ankläger von Verteidigeranträgen völlig entnervt
Düsseldorf (taz) - Übersetzungs- und die vielfach kritisierten Verfahrensbedingungen seien der Grund, warum sich das Gericht auch am 17. Verhandlungstag im Düsseldorfer PKK-Prozeß mit dem Einstellungsantrag der Verteidigung zu befassen habe. Mit dieser Erklärung reagierte gestern der Bonner Verteidiger Carl Heydenreich auf die Angriffe der Bundesanwaltschaft gegen die VerteidigerInnen im PKK -Verfahren.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft Völz hatte zuvor entnervt erklärt, daß er nicht länger bereit sei, VerteidigerInnen und Angeklagten zuzuhören, die nicht nur das Verfahren verzögerten, sondern darüber hinaus, so Völz, „unrichtige Dinge“ verbreiteten. Er folgte damit Generalbundesanwalt Rebmann, der auf seiner Halbjahrespressekonferenz am 12. Dezember den schleppenden Gang der Düsseldorfer Hauptverhandlung gerügt, die „dort tätigen Verteidiger“ beschuldigt hatte, „verfahrensfremde Ziele zu verfolgen“ und mit einer „prozessualen Mißbrauchsklausel“ gegen „einen auf Prozeßverschleppung angelegten Gebrauch strafprozessualer Befugnisse durch Verteidiger“ gedroht hatte.
Nachdem am vergangenen Mittwoch die Verhandlung vorzeitig abgebrochen worden war, weil die VertrauensanwältInnen aus Protest gegen die Trennscheibe, hinter der 15 Angeklagte sitzen müssen, der Verhandlung stehend folgten, betonte Heydenreich gestern, der Abbruch der Verhandlung sei von den AnwältInnen „so nicht gewollt“ gewesen. Sie hätten lediglich „augenfällig“ zeigen wollen, „daß man so nicht verteidigen kann“. Heydenreich warf dem Gericht vor, daß es sich die Bedingungen dieses Verfahrens von der Bundesanwaltschaft habe diktieren lassen. Modellhaft werde mit diesem Prozeß versucht, die Rechte der Verteidigung weiter zu beschneiden. Ein rechtsstaatliches Verfahren sei nicht möglich.
Die in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten hatte mit einem dreitägigen Hungerstreik in der letzten Woche gegen den Glaskäfig protestiert. Die Anklageschrift wird vermutlich erst im Januar kommenden Jahres verlesen.
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