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BGH-Urteil zum Wohnen auf Altlasten

Karlsruhe (ap) - Wer ahnungslos auf einem von Altlasten verseuchten Grundstück siedelt, hat nur dann einen Entschädigungsanspruch gegen die Gemeinde als Planungsbehörde, wenn sein Leben oder seine Gesundheit gefährdet sind. Wer im selben Wohngebiet baut, aber nicht direkt auf verseuchtem Grund, geht dagegen leer aus. Diese Entscheidung verkündete jetzt der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit einem seit acht Jahren andauernden Rechtstreit zwischen der Stadt Dortmund und den Anwohnern eines altlastenverseuchten Wohngebiets im Stadtteil Dorstfeld (AZ: III ZR 117/18).

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