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Der Papst könnte, wenn er wollte,...

■ ...den unliebsamen Gast an die USA ausliefern

Zwei Hauptgründe führt der Vatikan an, die es ihm formal unmöglich machten, Noriega an die USA auszuliefern. Zum einen könne an eine Besatzungmacht nicht ausgeliefert werden, zum anderen gebe es kein Auslieferungsabkommen zwischen dem Vatikan und den USA. Der zweite Grund ist nur teilweise richtig: 1961 wurde im Rahmen der UNO von einer Reihe Staaten ein „Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe“ verabschiedet. Mitunterzeichner sind der „Heilige Stuhl“, Panama und die USA.

Das Abkommen sieht vor, daß Mißbräuche von Suchtstoffen „von der Vertragspartei verfolgt werden, in deren Hoheitsgebiet der Verstoß begangen wurde, oder von der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet der Täter betroffen wird, wenn diese auf Grund ihres Rechts das Auslieferungsersuchen ablehnt (...)“. Da der Vatikan keine Strafverfolgungsmöglichkeit hat, müßte er also ausliefern.

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