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Rechtshilfeabkommen gefordert

■ Justizsenatorin Limbach will noch in diesem Monat ihre Amtskollegen aus der BRD treffen, um über ein Rechtshilfeabkommen mit der DDR zu beraten

Die Berliner Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) hat eine schnelle Regelung über ein Rechtshilfeabkommen mit der DDR unter voller Einbeziehung Berlins auf Bundesebene gefordert. Noch in diesem Monat sollten die Justizminister aller Bundesländer zu einer Besprechung über Grundfragen der Rechts- und Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik und der DDR zusammenkommen. Es sei „dringendstens geboten“, ein Rechtshilfeabkommen möglichst bald abzuschließen, sagte Frau Limbach am Mittwoch in einer Presseerklärung.

Die Öffnung der innerdeutschen Grenze sowie die weiteren deutsch-deutschen Ereignisse der jüngsten Zeit hätten im Bereich der Rechts- und Amtshilfe zahlreiche Fragen aufgeworfen, die einer schnellen Klärung bedürften. Dazu gehöre insbesondere die Abgabepraxis von Strafsachen. Darüber hinaus müsse auch bundesweit geklärt werden, inwieweit mit den Strafverfolgungsorganen der DDR eine Absprache getroffen werden könne, in der diese sich bereit erklärten, Strafbefehle, Urteile, Zahlungsaufforderungen und Ladungen von Zeugen und Beschuldigten in der DDR zuzustellen.

Die Justizsenatorin wies darauf hin, daß sich in Fällen der Bagatellkriminalität die Frage einer Abgabe derartiger Verfahren an die DDR-Justizbehörden vordringlich stelle. Da ein Rechtshilfeabkommen als Rechtsgrundlage dafür fehle, komme eine Abgabe zur Zeit nur bei Einwilligung der jeweils Betroffenen in Betracht. In Berlin werde deshalb jetzt eine Übergangsregelung bei Fällen von Ladendiebstählen durch DDR -Bürger angestrebt. Bis zum Abschluß eines Rechtshilfeabkommens soll im Anhörungsverfahren der Polizei vorsorglich die Einwilligung der Betroffenen für eine Abgabe des Verfahrens an die zuständige Behörde in der DDR beziehungsweise Ost-Berlin erreicht werden.

dpa

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