: Weniger Steuern bei DDR-Joint-venture?
Bonn (dpa/vwd) - Bundesdeutsche Firmen, die in der DDR investieren, sollten steuerlich entlastet werden. Erste Vorschläge für ein Investitionsförderungsgesetz zum Unternehmensengagement in der DDR unterbreitete der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Glos. So denkt Glos daran, speziell für Anlagen in der DDR gerade abgeschaffte allgemeine Begünstigungen nach dem Auslandsinvestitionsgesetz und dem „Flick„-Paragraphen 6b gezielt für die DDR wieder zu mobilisieren. So könnten Beteiligungsumschichtungen in die DDR steuerlich erleichtert werden, Gewinne aus Verkäufen würden bei Wiederanlage in der DDR nicht besteuert. Die Versteuerung stiller Reserven bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in die DDR sollte aufgeschoben werden. Als dringend sieht Glos die Berücksichtigung von Verlusten aus Betriebsstätten in der DDR an.
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