Ausgeliefert

Die Abschiebung von Mohamed S. ist ein Skandal  ■ K O M M E N T A R

Für einen wie Mohammed S. setzt sich keiner gern ein. „Ausländer“, „Asyl“ und „Drogen“ sind drei Reizworte, mit denen sich zu gut Politik und Stimmung machen läßt. Das weiß die CDU, das weiß auch Detlef Borrmann, Staatssekretär der Innenverwaltung, der für Abschiebungen zuständig ist. Fakt ist: Mohamed S. ist schon einmal nach Syrien abgeschoben worden, dort nach eigenen Angaben verhaftet und gefoltert worden. Amnesty international hat diese Angaben überprüft und hält sie für glaubhaft, der Staatssekretär der Innenverwaltung hält sie für „allseits unglaubwürdig“, was immer ihn zu diesem Urteil befähigt. Er entscheidet immer noch allein über solche Fälle - die vor Monaten angekündigte Härtefallkommission existiert nicht.

Fakt ist auch: Mohamed S. wurde von Beamten des Bundesgrenzschutzes nach Damaskus „begleitet“, weil das syrische Regime dies eben so wünscht. Die Berliner Behörden entsprechen diesem Wunsch prompt. Dieses Verfahren kommt einer Auslieferung an den syrischen Geheimdienst gleich. Darauf hat amnesty den Staatssekretär noch wenige Tage vor der Abschiebung ausdrücklich hingewiesen.

Mohamed S. hatte seine Strafe für Rauschgiftdelikte bis auf den letzten Tag verbüßt. Die Abschiebung ist für ihn mehr als eine Doppelbestrafung: Er muß mit Verhaftung und Folter rechnen. Daß man eine solche Gefahr unter allen Umständen ausschließen soll, steht unter anderem in der „Anti-Folter -Konvention“ der Vereinten Nationen, die die Bundesrepublik am 12. Juli 1989 zwar unterzeichnet, deren Lektüre Detlef Borrmann jedoch bislang offenbar versäumt hat. Artikel 3 verbietet die Abschiebung von Menschen in ein Land, in dem ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Das gilt für alle - auch für Mohamed S.

Andrea Böhm