Teilerfolg für Arbeitgeber

Karlsruhe (afp) - Im langjährigen Streit um die Rückerstattung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für gekündigte 59jährige Arbeitnehmer an das Arbeitsamt haben die Arbeitgeber beim Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg erreicht. In einem am Dienstag verkündeten Urteil erklärte der Erste Senat eine Bestimmung im Arbeitsförderungsgesetz teilweise für verfassungswidrig. Seit 1982 mußten Arbeitgeber das vorgezogene Altersruhegeld für langjährige Mitarbeiter, die mit 59 Jahren aus dem Betrieb ausschieden und sich bis zum 60. Lebensjahr arbeitslos meldeten, an das Arbeitsamt zurückzahlen.

Zwischen 1982 und 1989 erstatteten Arbeitgeber 770 Millionen Mark, rund eine Milliarde Mark wurde zwar von der Bundesanstalt für Arbeit zurückgefordert, aber bislang noch nicht bezahlt. Nach dem Urteil entfalle die Verantwortung des Arbeitgebers in Fällen, wo der Arbeitnehmer Krankengeld oder Rente erhält.