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DDR-Wahlgesetz ohne Sperrklausel

Ost-Berlin (afp) - Bei der Diskussion über ein neues Wahlgesetz in der DDR einigten sich die Teilnehmer der Verhandlungen am runden Tisch am Montag auf den Vorschlag eines Verhältniswahlrechts mit festen Listen. Abgelehnt wurde die von der SPD vorgeschlagene 3-Prozent-Hürde für den Einzug einer Partei ins Parlament. Vertreter der meisten Parteien und Gruppierungen wandten sich gegen eine solche Regelung, da sie zwar möglicherweise stabile Mehrheiten sichere, politische Minderheiten jedoch ausgrenze. Ein Vertreter der SED-PDS verwies darauf, daß alle demokratischen Kräfte gebraucht würden, wenn die politische Herrschaft einer einzelnen Partei gebrochen werden solle (!!, d.Red.).

Eine Doppelmitgliedschaft von Mandatsträgern soll ausgeschlossen werden. Und „Parteien im Sinne dieses Gesetzes“ sind „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für die DDR auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung der Bürger in der Volkskammer mitwirken wollen“. Diese Formulierung soll auch Bürgerbewegungen die Beteiligung an Wahlen ermöglichen.

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