: DDR-Wahlgesetz ohne Sperrklausel
Ost-Berlin (afp) - Bei der Diskussion über ein neues Wahlgesetz in der DDR einigten sich die Teilnehmer der Verhandlungen am runden Tisch am Montag auf den Vorschlag eines Verhältniswahlrechts mit festen Listen. Abgelehnt wurde die von der SPD vorgeschlagene 3-Prozent-Hürde für den Einzug einer Partei ins Parlament. Vertreter der meisten Parteien und Gruppierungen wandten sich gegen eine solche Regelung, da sie zwar möglicherweise stabile Mehrheiten sichere, politische Minderheiten jedoch ausgrenze. Ein Vertreter der SED-PDS verwies darauf, daß alle demokratischen Kräfte gebraucht würden, wenn die politische Herrschaft einer einzelnen Partei gebrochen werden solle (!!, d.Red.).
Eine Doppelmitgliedschaft von Mandatsträgern soll ausgeschlossen werden. Und „Parteien im Sinne dieses Gesetzes“ sind „Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für die DDR auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung der Bürger in der Volkskammer mitwirken wollen“. Diese Formulierung soll auch Bürgerbewegungen die Beteiligung an Wahlen ermöglichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen