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„Polizei hatte freie Hand“

■ Innensenator Pätzold und die Polizeispitze vor dem 1.Mai Untersuchungsausschuß

Die Gespräche zwischen Innenverwaltung und Polizeiführung im Vorfeld der 1.-Mai-Demonstration 1989 beschäftigten gestern den parlamentarischen Untersuchungsausschuß zum 1.Mai. Zu klären galt es, ob die sogenannten „Nachdenklichkeiten“ von Innensenator Pätzold von der Polizeiführung als verbindliche Weisung begriffen werden mußten. Vernommen wurden gestern neben Pätzold Landespolizeidirektor Kittlaus und Polizeipräsident Schertz. Schertz‘ Aussagen nach wich die Vorstellung der Polizeiführung in drei Punkten von der des Innensenators ab. Er wollte, daß die Demonstration „lageangepaßt“ seitlich von Polizei begleitet wird, daß Videoaufzeichnungen gemacht werden können und gegen Vermummte als „Präventivmaßnahme“ vorgegangen werden kann. Insbesondere letzteres habe der Innensenator abgelehnt. „Das wünsche ich nicht“, soll er laut Schertz erklärt haben. Pätzold wies dies mit den Worten „Um Gottes Willen“ zurück. Sein Grundsatz in den Besprechungen am 24. und 27. April sei es gewesen, „Einvernehmen“ mit der Polizeiführung herzustellen. Bei den konkreten Entscheidungen vor Ort seien die Polizeiführer „völlig frei“ gewesen, betonte Pätzold. Ungeklärt blieb gestern unter anderem, warum die Polizei, nachdem Straftaten während der Demonstration begangen worden waren, so lange nicht vor Ort war. Laut Pätzold war klar, daß die Einheiten in den Parallelstraßen mitgeführt werden sollten. Sowohl Scherz als auch Kittlaus fanden dies nicht eindeutig. Der Innensenator dazu: „Daß die Einheiten weit von der Demonstration entfernt sein sollten, ist eine abenteuerliche Vorstellung.“

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