: Zivildienst ab Mai
Berlin (dpa) - DDR-Wehrpflichtige, die im Mai einberufen werden, sollen noch vor den Volkskammerwahlen am 6. Mai ihr Recht auf Zivildienst wahrnehmen können. Darauf einigten sich am Dienstag die Mitglieder des Jugendausschusses der DDR-Volkskammer. Ein Zivildienstgesetz soll jedoch trotz bereits erfolgter erster Lesung im Parlament auf Forderung des runden Tisches nicht vor den Wahlen verabschiedet werden. Bisher konnten junge Leute in der DDR keinen Zivildienst leisten. Es ist vorgesehen, das Verfahren so unbürokratisch zu gestalten, daß eine Erklärung des Antragstellers zu Glaubens- und Gewissensgründen ausreicht. Für den Zivildienst sind bislang 18 Monate vorgesehen, der Wehrdienst soll auf ein Jahr begrenzt werden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen