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Polnischer Arbeitskraft-Export

■ Regierungsabkommen mit Polen über geduldete Anzahl von polnischen Arbeitern / Schwarzarbeit soll weniger werden / Minister Blüm will auch das Sozial-Abkommen mit Warschau ändern

Bonn (afp) - Insgesamt 11.000 polnische Arbeitnehmer dürfen künftig auf der Grundlage von Werksverträgen in der Bundesrepublik arbeiten. Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) und sein polnischer Amtskollege Jacek Kuron unterzeichneten gestern eine Regierungsvereinbarung, nach der das Kontingent um 2.500 aufgestockt wird. Wie Blüm erläuterte, enthält das Abkommen eine Gleitklausel, durch die gegebenenfalls Veränderungen auf dem bundesdeutschen Arbeitsmarkt Rechnung getragen werden könne. Außerdem wurden Unterkontingente für einzelne Branchen festgelegt, eine Begrenzung auf 5.000 beispielsweise im Baubereich. Der polnische Minister bezeichnete das Werkvertragsabkommen als „eine Art von Export“ seines Landes. An dem Problem der Schwarzarbeit - im vergangenen Jahr kamen nach Angaben Kurons etwa 600.000 polnische Arbeitnehmer illegal in die Bundesrepublik - ändere sich dadurch nichts. Es müsse einem klar sein, daß keine Polizei in der Lage sein werde, diese Bewegung in den Griff zu bekommen, solange das reiche Europa neben einem Teil Europas existiere, der im Elend versinke.

Bereits am Montag hatten Blüm und Kuron auf deutschen Wunsch die Aufnahme von Gesprächen über eine Änderung des 1975 geschlossenen deutsch-polnischen Sozialabkommens vereinbart. Eine bundesdeutsche Delegation unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs Horst Seehofer wird am 8.Februar nach Warschau reisen. Blüm unterstrich, es gehe nicht darum, den Vertrag infrage zu stellen. Dennoch seien Anpassungen beispielsweise mit Blick auf den Personenkreis und der Bewertung von Beitragszeiten notwendig. Nach Kurons Worten muß wegen der gestiegenen Mobilität der Arbeitnehmer bei einer Regelung vor allem sichergestellt werden, daß die in verschiedenen Ländern erworbenen Ansprüche am Schluß eine Rente gäben. „Wir kommen ganz langsam zu einem gemeinsamen europäischen Arbeitsmarkt“, wenn nicht gar einem Welt -Arbeitsmarkt, sagte er. Nach Angaben Blüm streben die Bundesrepublik und Polen darüber hinaus eine Regierungsvereinbarung an, die es jährlich etwa 1.000 jungen Polen ermöglichen soll, zur Vervollkommnung ihrer Sprachkenntnisse und Verbesserung ihrer Qualifikation bis zu eineinhalb Jahre in der BRD zu arbeiten. Blüm sicherte Kuron außerdem Unterstützung beim Aufbau einer wirksamen Arbeitsverwaltung zu.

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