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Elisabeth-Selbert-Preis

Für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die „das Verständnis für die besondere Situation der Frau und einer partnerschaftlichen Entwicklung in der Gesellschaft fördern“, vergibt die hessische Landesregierung auch 1990 den Elisbeth-Selbert-Preis. Die mit 20.000 DM dotierte Auszeichnung ist nach der Juristin Elisabeth Selbert benannt, einer der „Mütter“ des Grundgesetzes. Die wissenschaftlichen Arbeiten müssen an einer hessischen Hochschule oder an Forschungsinstituten mit Sitz in Hessen entstanden sein.

Vorschläge sind zu senden an: Die Bevollmächtigte der Hessischen Landesregierung für Frauenangelegenheiten, Gustav -Freytag-Str.1, 6200 Wiesbaden. Einsendeschluß ist der 28.Februar '90. taz

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