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Urteil gegen Massenentlassungen

Kassel (ap) - Bei Massenentlassungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitsamt zuvor nicht ordnungsgemäß angezeigt hat, sind die Kündigungen unwirksam, wenn sich die Arbeitnehmer auf die fehlende Mitteilung für die Arbeitsverwaltung berufen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Nach der höchstrichterlichen Feststellung gilt dies bereits dann, wenn in einem Betrieb mit über 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern innerhalb von 30 Tagen mehr als fünf Beschäftigte entlassen werden. (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 624/33).

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