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Passau: Wahlen ohne CSU?

■ Wahlausschuß der Stadt hält CSU-Kandidatur für rechtlich unzulässig / CSU stellte sich mit der Gründung einer Bürgerliste als Schwesterorganisation selbst ein Bein / Beschwerde angekündigt

Berlin (taz) - Wenn Bestand hat, was der Gemeindewahlausschuß der Stadt Passau gestern vormittag beschlossen hat, dann wäre die Sensation im bayerischen Kommunalwahlkampf perfekt: In einer turbulenten Sitzung nämlich entschied der fünfköpfige Wahlausschuß gestern, daß die CSU in ihrer Hochburg Passau, in der sie seit Jahren mit satter absoluter Mehrheit regiert, nicht zu den Wahlen am 18. März zugelassen wird.

Auslöser für diesen denkwürdigen Beschluß des Wahlausschusses ist eine Passauer „Bürgerliste“, die neben der CSU kandidiert, aber eigentlich nichts anderes ist als deren Ableger. Sie besteht fast ausschließlich aus jungen CSU-Mitgliedern und unterstützt explizit auch die Wahl des Passauer CSU-Oberbürgermeisters. Mit diesem schlecht getarnten Trojanischen Pferd namens Bürgerliste, das die CSU auch andernorts in den Wahlkampf schickt, hat sie sich offenbar jetzt selber ein Bein gestellt. Denn als am Dienstag der Gemeindewahlausschuß auf Antrag der Grünen die Wahlvorschläge noch einmal prüfte, kam er mehrheitlich zu der Entscheidung: Bei der Bürgerliste handelt es sich tatsächlich um einen Ableger der ebenfalls kandidierenden CSU.

Da aber nach dem bayerischen Gemeindewahlgesetz eine Partei nicht zwei Listen aufstellen kann, entschied man zunächst, die Bürgerliste von den Wahlen auszuschließen. Das aber, so monierten die Juristen nach einer turbulenten Diskussion, geht gar nicht. Denn wenn eine unzulässige Doppelbewerbung ein und derselben Partei vorliegt, kann man nicht die eine Hälfte ausschließen und die andere nicht. Automatisch mußte also auch die CSU rausfliegen. Entsetzen bei der CSU, Proteste bei der Bürgerliste, die keineswegs zugunsten der großen Schwesterpartei auf eine Kandidatur verzichten will, und spätes Erwachen bei der SPD: Man könne doch nicht die CSU, die stärkste Partei in Passau, von den Kommunalwahlen ausschließen.

Wenn er um die Konsequenzen gewußt hätte, hätte er anders votiert, reute es den Vertreter der SPD im Wahlausschuß, und er verlangte nochmalige Abstimmung. Die jedoch, befanden wiederum die Juristen zähneknirschend, sei rechtlich nicht zulässig. Also bleiben bis auf weiteres CSU als auch Bürgerliste von der Wahl ausgesperrt. Beide Parteien haben Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses eingelegt. Nächste Woche nun muß das hohe Gremium endgültig befinden, ob Passau am 18. März eine Premiere feiern darf: Wahlen ohne CSU.

Ve.

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