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DDR-Wahl wird nicht annulliert

Ost-Berlin (dpa) - Der Staatsrat der DDR hat die Manipulationen der Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 zwar als „beschämend“ bezeichnet, bisher aber von einer Annullierung der Wahlergebnisse abgesehen. Eine Ungültigkeitserklärung der Wahlen würde „weitreichende Folgen aufwerfen“, zitiert 'adn‘ eine offizielle Erklärung. Gemeint sind die Verbindlichkeit der Beschlüsse der gewählten Volksvertretungen, die dann nichtig wären.

In einer am Montag am Runden Tisch verlesenen Erklärung war noch die Annullierung der Wahlen vorgeschlagen worden. Die Dialogrunde hatte jedoch die von der Regierung erbetene Zustimmung abgelehnt und nahm die Absichtserklärung zur Annullierung nach einer Reihe kritischer Äußerungen lediglich zur Kenntnis. Mehrere Sprecher hatten den Verdacht geäußert, daß bei einer Ungültigkeitserklärung bereits schwebende Verfahren eingestellt würden. Für die Aufrechterhaltung der Regierbarkeit der DDR, so wird auch in der jüngsten Erklärung des Staatsrats betont, sei es unerläßlich, daß die bestehenden Staatsorgane ihre Tätigkeit bis zum 6. Mai fortsetzen. An diesem Tag sollen freie und korrekte Kommunalwahlen stattfinden.

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