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Rebmann: Ein Hard- liner setzt Pflöcke

■ Scharfe Angriffe auf Verteidiger im Kurdenprozeß

Düsseldorf (taz) - Generalbundesanwalt Kurt Rebmann hat gestern in Düsseldorf die Verteidiger im Kurdenprozeß scharf angegriffen. Der Prozeß gegen 17 Mitglieder der kurdischen Arbeiterpartei (PKK) stelle die „Strafjustiz vor Probleme bisher nicht bekannter Dimension“, sagte Rebmann auf dem innenpolitischen Kongreß der CDU-Landtagsfraktion. „Große Sorge bereitet der schleppende Gang der Hauptverhandlung. Einige Verteidiger haben unmißverständlich erklärt, daß sie mit allen Mitteln versuchen werden, die Durchführung des Prozesses vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu verhindern. Wenn sich ergeben sollte, daß ein solches Großverfahren bei diesem Verteidigerverhalten mit der geltenden Strafprozeßordnung nicht durchgeführt werden kann, muß erneut die Einführung einer prozessualen Mißbrauchsklausel erwogen werden“, sagte Rebmann wörtlich. Seine Behörde sehe in dem Führungskader der Fortsetzung Seite 2

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PKK „in Deutschland und Europa und in bestimmten Parteikomitees selbständige terroristische Vereinigungen auf deutschem Boden“. Die Beschuldigten im Düsseldorfer Prozeß hätten über „abtrünnige Parteimitglieder“ eine eigene Gerichtsbarkeit ausgeübt - „bis hin zur Verhängung und Vollstreckung von Todesurteilen gegen eigene Landsleute“. Unter dem Beifall der Kongreßteilnehmer regte Rebmann erneut an, zu überlegen, Ausländer, die im Terrorismusbereich angeklagt werden, „vor der Durchführung der Hauptverhandlung in ihr Heimatland abzuschieben“. Dies ginge aber nur, so fügte der oberste Ankläger hinzu, wenn zuvor eine Zusage erfolge, „daß dort keine Strafen verhängt werden, die unser Strafrecht nicht kennt“.

Ein unglaublicher Vorschlag, denn selbst eine „Zusage“ würde in der Praxis kaum verhindern, daß in die Türkei abgeschobene PKK-Mitglieder Folter und staatlichen Mord zu erwarten hätten. Auslän

dern sprach Rebmann quasi das Recht ab, die deutsche Justiz zu tadeln. Die Kritik der Kurden an den deutschen Prozeß und Haftbedingungen wies der Karlsruher Zyniker so zurück: „Warum gehen die Herren denn dort nicht hin und stellen sich dort (gemeint ist die Türkei, d.R.) zur Verfügung.“

In bezug auf die RAF-Gefangenen lehnte Rebmann erneut jedes Einlenken ab. Vorrangiges Ziel der „Kommandoebene“ und der „Kämpfenden Einheiten“ der RAF sei „derzeit die Zusammenlegung der Gefangenen“. Insoweit sei der „Schulterschluß zwischen drinnen und draußen wieder vollzogen“. Der Staat dürfe „sich aber auch weiterhin nicht zur Erfüllung der gestellten Forderungen nötigen lassen. Das wäre eine Kapitulation vor terroristischer Gewalt und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gefangenen. Das gilt auch für einen erneuten Hungerstreik zwecks Zusammenlegung der RAF-Gefangenen“. Rebmann forderte „alle“ dazu auf, das Angebot eines gesellschaftlichen Dialogs mit der RAF „nicht weiter zu verfolgen“.

Walter Jacobs

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