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Ost-Feldjäger für die Bundeswehr

■ Vopos übergaben Westberliner Polizisten einen Totalverweigerer / Gestern wurde er aus Berlin in die Bundesrepublik ausgeflogen

Holger Halfmann aus Neuwied ist totaler Kriegsdienstgegner, das heißt, er verweigerte nicht nur den Wehrdienst, sondern auch den Wehrersatzdienst. Gegen ihn läuft deswegen ein Strafverfahren beim Amtsgericht Bad Kreuznach. Zum Gerichtstermin Mitte Januar erschien er nicht, woraufhin das Amtsgericht einen Haftbefehl erließ. Holger H. reiste nach Ost-Berlin, nicht um sich wie Gerhard Scherer dort zu verstecken, sondern, im Gegenteil, um sich dort einbürgern zu lassen. Gleichzeitig stellte er bei der sowjetischen Botschaft in Ost-Berlin einen Asylantrag.

Diese Initiative ist ihm schlecht bekommen. Nach Darstellung seines Rechtsanwaltes Udo Grönheit wurde Holger H. am 15. Februar im Ostberliner „Haus des Lehrers“ von Volkspolizisten festgenommen, zu einer Polizeiwache und später, trotz lebhafter Proteste, mit einem Vopo-Fahrzeug bis auf die westliche Seite der Mauer gebracht. Dort sollen Westberliner Polizeibeamte, die offensichtlich von ihren Ost - Kollegen vorher informiert worden waren, das Fahrzeug umstellt haben. Sie erklärten Holger H. für festgenommen, weil gegen ihn ein Haftbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach vorliege. Für Udo Grönheit ist die Festnahme der erste Fall, daß ost- und westdeutsche Behörden zusammenwirken, um einen Bürger der BRD zur Erfüllung der Wehrpflicht zu zwingen. Eine rechtliche Grundlage für dieses gemeinsame Vorgehen gibt es nicht, denn noch gibt es zwischen den beiden Staaten kein Rechtshilfeabkommen.

Ganz anders stellt sich der Fall für die Berliner Innenverwaltung dar. Nach ihrer Auskunft wurde Holger H. von den Volkspolizisten in einem „völlig hilflosen Zustand“ gefunden und, nachdem sie erkannt hatten, daß es sich um einen Westbürger handelt, zum Grenzübergang Moritzplatz gefahren. Erst dort hätte die Westberliner Polizei bei einer routinemäßigen Personalienkontrolle festgestellt, daß es sich beim dem „hilflosen und betrunkenen“ Menschen um einen mit Haftbefehl gesuchten Totalverweigerer handelt. Sie hätten Holger H. daraufhin in das Krankenhaus des Untersuchungsgefängnisses Moabit gefahren.

Rechtsanwalt Grönheit bestreitet, daß sein Mandant völlig hilflos, geschweige denn betrunken gewesen sei. Für ihn ist die Darstellung des Innensenats ganz eindeutig ein Versuch, die politisch brisante Angelegenheit unter den Teppich zu kehren. Auch der weitere Verlauf spricht für seine Annahme. Ohne, daß der Anwalt informiert wurde, ist Holger H. gestern früh völlig überraschend von der Polizei nach Westdeutschland ausgeflogen worden. Mit diesem Schachzug „ist es jetzt nicht mehr möglich, politisch aktiv zu werden“, erklärte er.

aku

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