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Smogverordnung für ganz Berlin

■ Umweltsenatorin Schreyer drückt auf die Tube: Gesamtberliner Smogverordnung soll noch in diesem Jahr kommen / Magistrat verspricht zwischenzeitliche Nachbesserung des eigenen laschen Gesetzeswerks / Fahrverbot in West-Berlin allein kaum mehr durchzusetzen

Für die beiden Stadthälften Berlins soll „möglichst noch in diesem Jahr“ eine neue gemeinsame Smogverordnung erarbeitet werden. Dies kündigte gestern der Sprecher der Umweltverwaltung, Kundt, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit einem Verantwortlichen der Umweltschutzabteilung beim Magistrat sowie Vertretern der Verkehrspolizei aus beiden Teilen Berlins im Roten Rathaus an. Wie Kundt erläuterte, wäre es nicht angegangen, der anderen Seite unsere erst im Dezember verschärfte Verordnung einfach „diktatorisch überzustülpen“. Vielmehr müßten die Gesamtprobleme der Region neu berücksichtigt werden.

Einstweilen gelten in der zusammenwachsenden Stadt jedoch weiter unterschiedliche Gesetzeswerke zur Reinhaltung der Luft. Die für Ost-Berlin just am historischen 9.November in Kraft getretene Smogverordnung orientiert sich zwar an denselben Schwefeldioxid-Grenzwerten wie hier. Nur eine selten erreichbare „EinsatzstufeII“ bringt allerdings ein Fahrverbot. Im Rahmen einer zunächst angestrebten weitgehenden Annäherung an die Westberliner Smogregelungen wolle man nun schon bei der EinsatzstufeI den hauptstädtischen Autoverkehr einschränken, führte der Magistratsabgesandte Neuhäuser aus.

Den Verkehr in vollem Umfang stillzulegen, komme freilich nicht in die Tüte. Wenn man, wie jenseits der Grenze, lediglich noch besonders schadstoffarme Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator zuließe, sei Ost-Berlin wegen der fehlenden Umwelttechnik nämlich „tot“. Neuhäuser zufolge sollen weiter die Kriterien überprüft werden, ab welcher Smogstufe und in welchem Umfang Betriebe die Produktion drosseln oder einstellen müssen.

Als „ungünstig“ bezeichnete auch der Vertreter der Ostberliner Verkehrspolizei die hiesige Ausnahmeregelung, nach der bei Smogalarmen der Stufen 1 und 2 lediglich Autofahrer aus Ost-Berlin und den umliegenden DDR-Bezirken Potsdam und Frankfurt/Oder nicht mehr in den Westteil der Stadt karriolen dürfen.

Das Einreiseverbot sollte für alle DDR-Bürger gelten, so der VP-Major Vogel. Es erschwere die Arbeit der Verkehrshüter unnötig, müßten sie auch noch „nach Nummernschildern sortieren“.

Wie gestern deutlich wurde, wird sich aber bei uns nach der Öffnung der Grenzen ein Fahrverbot kaum mehr kontrollieren lassen. Jeder, der dann bei dicker Luft noch durch die Straßen brettert, kann sich bequem mit einer geltenden Ausnameregelung herausreden und behaupten, er sei ja auf dem direkten Weg zu einem Ziel in Ost-Berlin oder der DDR.

thok

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