Private Studien? Nicht versichert!

Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem Musterprozeß entschieden, daß Studenten bei einem privaten Studienaufenthalt im Ausland nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler und Studenten stehen. Davon ist dann auszugehen, wenn die Hochschule keinen Einfluß auf den Auslandsaufenthalt hat. Beim Bundessozialgericht blieb deswegen im Gegensatz zu allen Vorinstanzen die Klage eines Mannes aus Baden-Württemberg erfolglos, dessen verstorbene Schwester an der Pädagogischen Hochschule in Karlsruhe im Nebenfach Englisch studiert hatte. Auf der Heimreise von einem Studienaufenthalt in London war die Frau schwer verunglückt (Az.: 2RU 34/89).