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Haussmann garantiert: 1:1 Überweisungen möglich

■ Bonn: DDR muß nicht alles sklavisch nachmachen / Modrow: Eigentum sichern

Frankfurt (ap/dpa) - DDR-Bürger können ab Mittwoch frei über ihre privaten Konten und Depots bei bundesdeutschen Geldinstituten verfügen. Die Bundesbank teilte am Dienstag mit, sie werde bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögenswerte in der Bundesrepublik fallenlassen. Die Verfügungen hätten bisher die Betroffenen davor schützen sollen, daß die Ostberliner Regierung Zugriff auf das Geld bekomme und sie zwinge, es zum Kurs von eins zu eins in DDR -Mark umzutauschen.

Bundesbürger könnten nun auch Überweisungen in DM an Privatpersonen in der DDR und auch Banküberweisungen schicken. Die Beträge würden den Zahlungsempfängern bei der Abwicklung über ein Freikonto in DM ausgezahlt oder auf DM -Valutakonten gutgeschrieben, berichtete die Bundesbank.

Die devisenrechtlichen Beschränkungen könnten aufgehoben werden, weil die DDR ihren Bürgern nun gestatte, uneingeschränkt und ohne Auflagen über ihre privaten Konten bei Geld- und Kreditinstituten in der Bundesrepublik und Westberlin zu verfügen. Die Staatsbank der DDR habe zugesichert, beim Transfer über Freikonten die Beträge in der DDR in vollem Umfang in DM auszuzahlen oder auf DM -Valutakonten gutzuschreiben.

Bundeswirtschaftsminister Helmut Haussmann meinte in Leipzig, die DDR müsse nicht „sklavisch“ bundesdeutsche Gesetze übernehmen. Sie könne beispielsweise die Steuergesetze einfacher und den Ladenschluß liberaler gestalten. Haussmann garantierte, daß es bei einer Währungsumstellung im Bereich der Sparkonten bei dem Verhältnis 1:1 bleiben werde. Dies müsse personenbezogen und zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt werden.

Auf der Pressekonferenz des Bonner Ministers wurde ein Brief von DDR-Ministerpräsident Hans Modrow bekannt, in der alle Chefs der Kombinate sowie die Vorsitzenden der Räte, der Bezirke und Kreise bei Kooperationen mit westlichen Firmen auf eine bestimmte Vorgehensweise festgelegt werden, um das Volkseigentum zu bewahren. In dem Schreiben verpflichtet der DDR-Ministerrat die angeschriebenen Leiter bei vorgesehenen Absichtserklärungen gegenüber Unternehmen aus der Bundesrepublik und anderen Ländern diese „klare Rechtsposition“ zu beziehen.

Wo bereits Vereinbarungen getroffen worden seien, „die gegen die Interessen des Volksvermögens der DDR verstoßen“, müsse diese Position nachträglich hergestellt werden, beziehungsweise müßten eingegangene Verpflichtungen wieder aufgelöst werden. Viele der derzeit getroffenen Vereinbarungen sind wegen der politischen Entwicklung von Rechtsunsicherheit geprägt.

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