: Allianz steigt bei DDR- Monopolversicherung ein
■ Absichtserklärung über Joint-venture unterzeichnet / Nur lukrative Teile im Auge
Berlin (dpa/taz) - Die Allianz AG, München, hat mit dem DDR -Monopolversicherungsunternehmen, der Staatlichen Versicherung, Ost-Berlin, die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens vereinbart. Nach Allianz-Angaben vom Donnerstag wird der größte bundesdeutsche Versicherungskonzern einziger Versicherungsaktionär mit Sitz außerhalb der DDR an einem neuen Joint-venture-Unternehmen mit dem Namen „Deutsche Versicherungs-AG“. Eine entsprechende Vereinbarung sei am Mittwoch mit dem DDR -Minister für Finanzen und Preise, Walter Siegert, und dem Generaldirektor der Staatlichen Versicherung, Günter Hein, in Ost-Berlin unterzeichnet worden.
Die Staatliche Versicherung der DDR, bisher an das DDR -Finanzministerium angegliedert, betreibt derzeit alle Zweige der Lebens- sowie der Schaden- und Unfallversicherung. Die gesamten Beitragseinnahmen beliefen sich 1989 auf 7,5 Mrd. DDR-Mark, davon entfielen 3,9 Mrd. DDR-Mark auf die Lebensversicherung. Von den insgesamt 12.700 Mitarbeitern sind 3.200 im Außendienst tätig.
Wie eine Allianz-Sprecherin sagte, wurde zunächst eine Absichtserklärung unterzeichnet. Über die genaue Ausgestaltung der Zusammenarbeit, wie die Anteile der beiden Versicherungsgesellschaften an dem neuen Gemeinschaftsunternehmen, werde noch verhandelt. Der DDR -Ministerrat hatte am 8. März beschlossen, daß die Staatliche Versicherung in eine AG umzuwandeln ist.
Rechtsverbindliche Einzelheiten einer Beteiligung der Allianz an der DDR-Versicherung können ohnedies nicht vor der Wahl und einschlägigen neuen Gesetzen einer neuen DDR -Regierung abgeschlossen werden. Auf die Allianz kämen allerdings nur die gewinnbringenden Teile der DDR -Versicherung, die Sachversicherung. Die weniger lukrativen Sparten, nämlich der Sozialversicherungsbereich, „wird dann der Bundesversicherungsanstalt für Angestellten vor die Tür geschüttet“, wie es ein Kenner der Branche erläuterte. Sollte dereinst ein einheitliches Sozialversicherungssystem kommen, so müßte die staatliche Rentenversicherung nach jetzigen bundesdeutschen Bestimmungen ohnedies an die BfA gehen.
Beim Bundeskartellamt heißt es zu diesem Fall derzeit noch relativ gelassen: „Wir beobachten den Fall.“ Es gebe sowieso noch keine rechtsverbindlichen Abschlüsse. Ein Sprecher des Amtes meinte aber auch: „Natürlich ist es ein kritischer Fall, wenn unsere größte Versicherung sich am einzigen Unternehmen der DDR beteiligt.“ Auch hier gilt allerdings wie bei allen Fällen derzeitiger deutsch-deutscher Zusammenschlüsse, daß das Kartellamt bislang nur Auswirkungen auf marktbeherrschende Stellungen in der Bundesrepublik untersuchen kann - und keine Marktbeherrschung im künftigen gesamtdeutschen Wirtschaftsgebiet.
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