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Verteidiger im Startbahnprozeß fordern Freispruch

■ Plädoyers der RechtsanwältInnen von Andreas Semisch, Reiner H. und Ina T. / Haftentschädigung gefordert / Semisch spricht von Schauprozeß gegen Startbahnbewegung

Frankfurt (taz) - Im abgetrennten Startbahn-Verfahren vor der Staatsschutzkammer am OLG Frankfurt hat die Verteidigung Freisprüche und eine Bewährungsstrafe gefordert. In ihrem Plädoyer wiesen die RechtsanwältInnen am Donnerstag Darstellungen der Bundesanwaltschaft zurück, nach denen 1986/87 im Rhein-Main-Gebiet eine „terroristische“ (129a StGB) sowie eine „kriminelle Vereinigung“ (129 StGB) bestanden habe. Für Reiner H. forderten die AnwältInnen Freispruch sowie Haftentschädigung. Die Beweisaufnahme habe keinen stichhaltigen Beweis erbracht, daß H. 1986 zu einer „kriminellen Vereinigung“ gehörte und sich an drei Anschlägen auf Strommasten beteiligte.

Ebenfalls Freispruch forderte die Verteidigung für Andreas Semisch. Die Bundesanwaltschaft (BAW) hatte für Semisch wegen „Mitgliedschaft und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ sieben Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Semisch habe Bekennerschreiben der Gruppe unter dem Namen Revolutionäre Zellen verfaßt. Ein Gutachten, das diesen Nachweis erbringen sollte, hatte vor Gericht nicht standgehalten. Einen Beweis für den von der BAW vorgebrachten Vorwurf, Semisch habe die in Hanau 1986 geraubte Polizeiwaffe, mit der 1987 zwei Polizeibeamte an der Startbahn West erschossen worden seien, ein halbes Jahr verwahrt, habe die Hauptverhandlung nicht erbracht. Auch die Verteidigung von Ina T. wies den Vorwurf des vorübergehenden Waffenbesitzes für ihre Mandantin zurück. Ina T. sei wegen zwei eingestandenen Anschlägen auf Strommasten allenfalls wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ zu verurteilen und nicht - wie von der BAW gefordert - wegen 129a zu dreieinhalb Jahren. Waltraut Verleih, Rechtsanwältin von Ina T., stellte das Strafmaß in die Entscheidung des Gerichts, plädierte aber wegen der privaten Verhältnisse von T. auf eine Bewährungsstrafe. In einer Erklärung bezeichnete Andreas Semisch das Verfahren als Schauprozeß gegen die Startbahnbewegung.

M.B.

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