: Gegen organisierte Kriminalität: Geldwäscher sollen baden gehen
■ Innenministerkonferenz in Polizeiführungsakademie Hiltrup zu organisiertem Verbrechen: Geldwaschen soll zum Straftatbestand werden / Zeugen sollen vom Staat wirksam geschützt werden - doch Kronzeugenregelung?
Münster (dpa/taz) - Die Innenminister und -senatoren der Bundesländer wollen auf breiter Front gegen das organisierte Verbrechen vorgehen. Bei ihrer Konferenz mit dem Themenschwerpunkt organisierte Kriminalität in Europa beschlossen sie am Freitag in Münster Gesetzesinitiativen, die es vor allem im Rauschgiftgeschäft tätigen Banden erschweren sollen, illegale Gelder in der Bundesrepublik anzulegen. Die Vorschläge sollen in einer der nächsten Sitzungen des Bundesrates noch vor der Sommerpause in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Außerdem wollen die Minister die europäische Zusammenarbeit im Kampf gegen international tätige Syndikate verstärken.
Die Minister sahen sich durch eine Anhörung amerikanischer und europäischer Fahndungsexperten in ihrer Auffassung bestätigt, Europa und speziell die Bundesrepublik seien vor den Gefahren der sich ausbreitenden organisierten Kriminalität nur mit einer umfassenden Bekämpfungsstrategie zu schützen. Dazu gehört nach den in Münster gefaßten Beschlüssen die Einführung des Straftatbestandes der sogenannten Geldwäsche mit der den Ermittlungsbehörden eingeräumten Möglichkeit, Bewegungen illegaler Gelder bei den Banken besser verfolgen zu können. Im Strafverfahren müßten nach den Vorstellungen der Innenminister Angeklagte künftig beweisen, daß ihre Vermögenswerte nicht aus strafbaren Handlungen stammen.
Einen Tag zuvor hatten Experten bei einer Anhörung des Bundestags-Innenausschusses allerdings erhebliche Zweifel daran geäußert. Außerdem sei ein wirksamer staatlicher Schutz für aussagebereite Zeugen nötig - „keine Einführung des Kronzeugen durch die Hintertür“, versuchte Baden -Württembergs Innenminister Dietmar Schlee zu beschwichtigen. Für den Einsatz verdeckter Ermittler bei der Polizei müßten klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden.
Den nach modernsten Busineß-Methoden gemanagten Syndikaten stehen die auf klassische Einzeltaten fixierten Fahnder bislang relativ hilflos gegenüber. Auf europäischer Basis streben die Innenminister daher eine gegenseitige personelle, materielle und logistische Unterstützung der Polizeibehörden im Kampf gegen die ihrerseits grenzübergreifend arbeitenden Syndikate an. Dabei gehe es vor allem um das rechtzeitige Erkennen von Strukturen organisierter Kriminalität. In die Bemühungen müsse auch die DDR einbezogen werden. Ausfuhrgenehmigungen für Chemikalien, die zur Rauschgiftherstellung verwendet werden können, dürften künftig nur noch erteilt werden, wenn das Empfängerland die Einfuhr gestatte und der Empfänger namentlich bekannt sei.
Am Montag ausführlicher Hintergrundbericht über die internationale Expertentagung in Hiltrup.
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