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Haft wegen Leugnens von Gaskammern

Weil er die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern öffentlich bestritten hat, ist ein 36jähriger arbeitsloser Franzose von einem Gericht in Versailles zu einem Monat Haft und zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.500 Francs (735 DM) an die Liga gegen Rassismus und Antisemitismus verurteilt worden. Er war 1988 im Besitz von Aufklebern mit der Aufschrift: „Gaskammern hat es nicht gegeben“, festgenommen worden. Dem Gericht zufolge hat er sich des Antisemitismus schuldig gemacht. Eine gegenteilige Entscheidung hatte im Dezember 89 ein Pariser Gericht in einem anderen Verfahren gegen den Mann gefällt. Das Leugnen von Gaskammern sei eine „abweichende Meinung, die von bestimmten Historikern geteilt“ werde und „keine direkte Be leidigung“ der jüdischen Gemein schaft darstelle, hieß es damals.

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