: Haft wegen Leugnens von Gaskammern
Weil er die Existenz von Gaskammern in den Konzentrationslagern öffentlich bestritten hat, ist ein 36jähriger arbeitsloser Franzose von einem Gericht in Versailles zu einem Monat Haft und zur Zahlung einer Geldstrafe von 2.500 Francs (735 DM) an die Liga gegen Rassismus und Antisemitismus verurteilt worden. Er war 1988 im Besitz von Aufklebern mit der Aufschrift: „Gaskammern hat es nicht gegeben“, festgenommen worden. Dem Gericht zufolge hat er sich des Antisemitismus schuldig gemacht. Eine gegenteilige Entscheidung hatte im Dezember 89 ein Pariser Gericht in einem anderen Verfahren gegen den Mann gefällt. Das Leugnen von Gaskammern sei eine „abweichende Meinung, die von bestimmten Historikern geteilt“ werde und „keine direkte Be leidigung“ der jüdischen Gemein schaft darstelle, hieß es damals.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen