Referenzen für einen „Volksschädling“

Polens Justizminister suchte im LandgerichtGedenktafel für Jan Wrobel auf  ■  Die Gedenktafel an die vom NS-Sondergericht zum Tode

Verurteilten Foto: Jörg Oberheide

Der stellvertretende polnische Justizminister Dr. Jozef Musiol besuchte gestern auf Einladung von Justizsenator Kröning die Gedenktafel für die vom faschistischen Sondergericht Bremen zum Tode verurteilten 54 Frauen und Männer. Die Tafel im Landgericht Bremen erinnert insbesondere an das Schicksal des im Alter von 17 Jahren in Bremen hingerichteten Walerjan Wrobel.

Der in Falkow/Polen geborene Wrobel arbeitete seit 1941 als sogenannter Fremdarbeiter auf einem Bauernhof in Bremen -Lesum. Der Sechzehnjährige, der kein Deutsch sprach und großes Heimweh hatte, lief nach einer Woche weg, wurde kurze Zeit später aufgegriffen und nach Lesum zurückgebracht. Um seine Heimschickung nach Polen zu beschleunigen, steckte er drei Tage später die Scheune des Bauernhofes an. Das Feuer wurde entdeckt, sofort gelöscht, Schaden entstand kaum.

Trotzdem wurde Walerjan Wrobel fast ein Jahr nach der Brandlegung als „Volksschädling“ zum Tode verurteilt. Im November 1987 hob das Landgericht Bremen auf Antrag der Schwester des Verurteilten das Urteil des Sondergerichts auf und wertete es als barbarischen Akt nationalsozialistischer Willkürjustiz.

anh