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Kronzeugenbonus für PKK-Mitglied

Berlin (taz) - Zum erstenmal in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte hat ein Gericht darüber zu befinden, ob die umstrittene Kronzeugenregelung für „terroristische Straftäter“ zur Anwendung kommt. Der Weg dahin wurde der 27.Strafkammer des Berliner Landgerichts gestern von der Staatsanwaltschaft gebahnt: Sie forderte für den angeklagten Kurden Ali Cetiner (36) eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe wegen Mordes unter Anwendung der Kronzeugenregelung.

Dem ehemaligen Parteifunktionär der Kurdischen Arbeiterpartei PKK wird in dem Prozeß zur Last gelegt, im Juni 1984 in Berlin an der „Liquidation“ des Parteidissidenten Bayrakli beteiligt gewesen zu sein. Oberstaatsanwalt Neumann ging in seinem Plädoyer davon aus, daß Centiner zur Tatzeit ein „fanatischer“ PKK-Funktionär war, der die Tötung Bayraklis „bewußt und gewollt“ durchführen ließ. Neumann forderte aber trotzdem, daß die in der Kronzeugenregelung vorgesehen Strafmilderungsgründe voll zum Tragen kommen müßten, weil der Angeklagte mit seinen Aussagen dazu beigetragen haben, daß 16 Haftbefehle gegen ehemalige PKKler erlassen werden konnten. Daß die Kronzeugenregelung für „terroristische Straftäter“ bei Centiner gar nicht angewendet werden darf, weil die PKK bislang noch von keinen Gericht als „terroristische Vereinigung“ verurteilt wurde, war für Neumann kein Problem. Für ihn war es Fakt, daß die PKK eine „terroristische Vereinigung“ ist, weil sie von der Generalbundesanwaltschaft und dem Bundesgerichtshof als solche „angesehen“ werde.

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