: Fasten und nicht schlecht über andere reden
■ Der Fastenmonat Ramadan gilt den Moslems als Prüfung der eigenen Willensstärke und der religiösen Moral
Mit dem mehrwöchigen Fasten gedenken die Muslime des Monats Ramadan, in dem zum ersten Mal Anweisungen Gottes an den Propheten Mohammed ergingen. „Der Monat Ramadan ist der, in welchem der Koran offenbart wurde. (...) Wer unter euch es kann, der möge in diesem Monat durchfasten, wer aber krank oder auf Reisen ist, der möge die verlorenen Tage nachholen.“ (Sure 2, 186) Wer die Regeln des Ramadan einhält, nimmt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder flüssige noch feste Nahrung zu sich. Ebensowenig darf geraucht werden. Wer die Gebote des Fastens absichtlich verletzt, muß insgesamt 60 Tage fasten.
Für gläubige Muslime bedeutet der Fastenmonat Ramadan keineswegs nur der Verzicht auf Essen und Trinken während der Tageszeit. Der Ramadan gilt als Prüfung für die eigene Willensstärke und religiöse Moral, und als Erinnerung an den Wert von Nahrungsmitteln.
Während der Fastenzeit sollen sich die Gläubigen einer kultivierten Sprache bedienen, nicht schlecht über andere reden und ihre Zeit verstärkt mit Gebeten und dem Lesen des Korans verbringen.
Der Ramadan endet am 25.April.
Anschließend begehen die Muslime das dreitägige Ramadanfest, von türkischen Muslimen auch „Zuckerfest“ genannt. In den islamischen Ländern gehen dann die Kinder von Tür zu Tür, um Süßigkeiten geschenkt zu bekommen. Obligatorisch ist am Ende der Fastenzeit auch eine Spende für Arme und Bedürftige, die vor dem Festgebet entrichtet wird.
Die Zahl der Muslime in Berlin wird auf rund 170.000 geschätzt (darunter 6.000 Deutsche). Der Anteil der praktizierenden Gläubigen dürfte jedoch weitaus geringer sein. Nach einer Senatsumfrage fühlen sich nur ein Drittel der TürkInnen zwischen 16 und 25 Jahren sehr eng mit ihrer Religion verbunden und besuchen zum Beispiel regelmäßig die Moschee.
Das Fasten während des Ramadan zählt zu den fünf Grundsätzen, die gläubige Muslims befolgen sollen: die Shahada, das Zeugnis, daß es nur einen Gott gibt und daß Mohammed sein letzter Prophet ist; die Verrichtung der fünf täglichen Gebete; das Zahlen der Zakat-Steuer, eine Pflichtabgabe für jeden, der ein entsprechendes Einkommen hat; sowie als fünfter Grundsatz die Wallfahrt nach Mekka.
anb
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