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Kein Verkauf

Berlin (adn) - In der DDR werden vom Staat nur Gebäude oder Grundstücke verkauft, die sich zum Verkaufszeitpunkt in Volkseigentum befunden haben. Pressemeldungen über zunehmende Verkäufe von „Westgrundstücken“ seien falsch, erklärte der Abteilungsleiter im Ministerium der Finanzen und Preise Rolf Müller und Günter Teupel vom Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR. Müller und Teupel verwiesen in diesem Zusammenhang auf das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen, die der Ministerrat der DDR am 15. März erließ. Das Eigentum von Ausländern, darunter Bürger der BRD und von West-Berlin, bleibe davon unberührt, unterstrichen die Gesprächspartner.

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