: SPD: Neue Verfassung
■ SPD und Demokratie Jetzt für neue Verfassung / Justitiar der Bonner CDU: Bei baldigem Beitritt Legislaturperiode verlängern
Berlin (ap) - In beiden deutschen Staaten hält die Auseinandersetzung um den Weg zur Einheit an. Die Vorsitzenden der DDR-SPD und der Partei Demokratie Jetzt, Markus Meckel und Wolfgang Ullmann, sprachen sich gegen einen unvorbereiteten Beitritt der DDR zur BRD nach Artikel 23 des Grundgesetzes und für eine gemeinsame neue Verfassung aus.
Meckel sagte in einem Interview der (Ost-)'Berliner Zeitung‘, für ein vereintes Deutschland müsse eine neue Verfassung ausgearbeitet werden. Grundlage hierfür könne das Grundgesetz sein, das aber in einigen Punkten geändert werden müsse, so etwa im Bereich der sozialen Rechte und der Rechte der Frau. Vor einer Vereinigung beider deutscher Staaten müsse es „ausführliche Verhandlungen und langjährige Übergangsregelungen“ geben. Für die Übergangszeit sei der an das Grundgesetz angelehnte Verfassungsentwurf des Runden Tisches „eine Erwägung wert“.
Der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Manfred Langner, sprach sich in Bonn dafür aus, im deutschen Einigungsprozeß keine Möglichkeit des parlamentarischen Übergangs von vornherein auszuschließen. Im Pressedienst seiner Fraktion schrieb Langner, welcher Weg der richtige sei, hänge entscheidend vom Zeitpunkt des Beitritts der DDR -Länder zum Staat des Grundgesetzes ab. Für den Fall, daß der Beitritt im ersten oder zweiten Quartal 1991 erfolgt, nannte Langner als eine Möglichkeit eine kurze Verlängerung der gegenwärtigen 11. Legislaturperiode des Bundestages. Die Verfassungsrechtslehre sehe es in besonders gelagerten Ausnahmefällen durchaus als zulässig an, daß ein amtierender Bundestag seine eigene Wahlperiode verlängern dürfe. Der Artikel 39, der die Legislaturperiode auf vier Jahre ansetze, könnte daher mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Sollte der Beitritt erst in anderthalb bis drei Jahren erfolgen, spricht laut Langner viel für ein einmaliges Selbstauflösungsrecht des Bundestages, um die Voraussetzungen für gesamtdeutsche Wahlen zu schaffen. Dazu wäre ebenfalls eine vorherige Verfassungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheit erforderlich. Würde sich der Prozeß noch länger hinziehen, der Beitritt aber vor Ablauf der 12. Wahlperiode Ende 1994 wirksam werden, könne für den verbleibenden kurzen Zeitraum an eine Nachwahl von rund 150 Abgeordneten für das gesamtdeutsche Parlament durch die Volkskammer gedacht werden.
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